1. Kontaktaufnahme durch die Regionalstelle oder den Landwirt
Vor der Gesamtversicherungsberatung steht die Kontaktaufnahme des Kunden mit der Versicherungsabteilung des jeweiligen kantonalen Bauernverbandes. Es gibt verschiedene Gründe, wieso eine Beratung zustande kommt: Auf eigenen Wunsch des Kunden, periodische Überprüfung oder einschneidende Änderungen der Betriebs- oder Familiensituation.
2. Datenaufnahme durch Agrisano mithilfe der Bauernfamilie
In einem ersten Schritt der Beratung werden die Daten aufgenommen, um eine Übersicht über die Gesamtsituation zu erhalten. Es geht hier um allgemeine Angaben zu Betrieb und Familie und Angaben zu den bestehenden Versicherungen. In einem ersten Gespräch soll detailliert erläutert werden, welche Art von Betrieb bewirtschaftet und welches Einkommen erwirtschaftet wird und wie die aktuelle Wohnsituation ist. Gemeinsam mit dem Versicherungsberater werden die einzelnen Versicherungen angeschaut und aufgenommen.
3. Analyse und Bedarfsermittlung
Anhand der gesammelten Daten wird die Versicherungssituation analysiert. Es werden Rückfragen beim Kunden gemacht, wo Unklarheiten bestehen, und es werden die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden aufgenommen. Der Berater klärt ab, welcher finanzielle Bedarf in einem Versicherungsfall vorhanden ist. Es werden Fragen geklärt wie «Soll der Betrieb im Inva-liditäts- oder Todesfall des Betriebsleiters oder des Partners weitergeführt werden? Wenn ja, braucht es eine Ersatzarbeitskraft?» Es ist zentral, dass der Berater die Bedarfsermittlung gemeinsam mit der Familie macht, da diese massgeblich von der individuellen Situation, den eigenen Bedürfnissen und der «Risikobereitschaft» abhängt.
4. Vergleich und Lösungsvorschlag
Aufgrund der Ist-Analyse und der Bedarfsanalyse werden Lücken und Fehler aufgedeckt. Aufgrund dieser Lücken macht der Berater dem Kunden konkrete Vorschläge. Die Verbesserungsvorschläge werden mit dem Kunden besprochen, in einem schriftlichen Bericht zusammengestellt und, sofern möglich, mit den entsprechenden Angeboten ergänzt. Der Bericht wird dem Kunden abgegeben und soll ihm bei der Umsetzung der Vorschläge helfen. Der schlussendliche Entscheid über die Anpassungen liegt beim Kunden. Der Berater der Versicherungsabteilung steht dem Kunden aber während der gesamten Zeit für Fragen und weiterführende Informationen zur Verfügung.
5. Folgetermin in den nächsten drei bis fünf Jahren wird abgemacht– periodische Überprüfung
Am Ende eines jeden Beratungsgesprächs wird mit dem Kunden ein Folgetermin für die Beratung abgemacht. Die Agrisano empfiehlt, die Beratung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen, um zu prüfen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist, oder ob sich die betriebliche und/oder familiäre Situation verändert hat und somit eine Anpassung des Versicherungsschutzes nötig wäre. Am Folgetermin werden die bereits erfassten Daten besprochen und aktualisiert. Aufgrund der neuen Situation wird wiederum analysiert und es werden allenfalls weitere Verbesserungsvorschläge gemacht.