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Betriebsführung

Arbeitsrecht: «Darf ich die Ferien auszahlen?»

Wer Angestellte hat oder Mitarbeiter führt, sollte seine Rechte und Pflichten kennen. Experten von Agriexpert und Agrimpuls geben Auskunft über arbeits rechtliche Fragen, die sich spezifisch für die Landwirtschaft stellen.

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Ich suche einen Hilfsarbeiter und musste die Stelle aufgrund der Meldepflicht auch dem RAV melden. Die Personen, die sich daraufhin beworben haben, sind aber nicht geeignet. Was kann ich tun?

Das RAV hat den Auftrag, passende Kandidatenvorschläge innert dreier Arbeitstage dem Arbeitgeber vorzuschlagen. RAV-Kandidaten können sich aber auch selbständig bewerben. Der Arbeitgeber prüft die Bewerbungen und geeignete Personen müssen zu einem Bewerbungsgespräch oder auch zu einem Schnuppertag eingeladen werden. Wenn sich ungeeignete Personen bewerben, dann kann der Arbeitgeber absagen. Der Arbeitgeber hat gegenüber dem RAV allerdings eine Mitteilungspflicht und muss mitteilen, wenn keine geeignete Person unter den Bewerbern war. Das gleiche gilt auch, wenn die Kandidaten zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder angestellt werden.

Monika Schatzmann, Leiterin Agrimpuls

Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich sein?

Gemäss Gesetz bedarf ein Arbeitsvertrag keiner besonderen Form. Es genügt also, wenn sich die Parteien mündlich auf einen bestimmten Arbeitsvertragsinhalt einigen. Im Streitfall gelangen dann die Bestimmungen des Obligationenrechts sowie der kantonalen Normalarbeitsverträge zur Anwendung. In Abweichung zum Grundsatz der Formfreiheit sind Lehrverträge (vgl. Art. 344a Abs. 1 OR) zwingend schriftlich abzuschliessen.

Auch wenn Arbeitsverträge in den meisten Fällen also mündlich geschlossen beziehungsweise geändert werden können, empfehle ich, diese schriftlich zu vereinbaren. Damit können Unklarheiten vermieden und bei einem allfälligen Streit die behaupteten Abmachungen leichter bewiesen werden. Vorlagen für Arbeitsverträge von landwirtschaftlichen Angestellten können bei Agriexpert für zehn Franken bezogen werden.

Michael Riboni, Fachverantwortlicher Rechtsschutz bei Agriexpert

Einer meiner Angestellten erscheint regelmässig betrunken zur Arbeit. Was kann ich dagegen tun? 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Alkoholabhängigkeit alleine noch kein ausreichender Grund ist, um jemandem die Stelle zu kündigen. Eine solche Kündigung kann missbräuchlich sein. Eine Kündigung ist aber dann möglich, wenn die Arbeitsleistungen mangelhaft sind oder eine erhöhte Unfallgefahr für den alkoholabhängigen Angestellten oder andere Mitarbeiter besteht. Im konkreten Fall empfiehlt es sich, den Angestellten nach Hause zu schicken und ihn schriftlich abzumahnen. Tritt keine Besserung ein, kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.

Michael Riboni, Fachverantwortlicher Rechtsschutz bei Agriexpert

Bei uns war dieses Jahr so viel los, dass mein Angestellter keine Ferien eingezogen hat. Er schlägt vor, dass ich ihm die Ferien auszahle. Darf ich das?

Ferien dienen dem Erholungszweck des Angestellten. Das Obligationenrecht sieht in Art. 329 deshalb ein Abgeltungsverbot vor. Eine Auszahlung ist deshalb nicht möglich. Dies gilt grundsätzlich sogar nach der Kündigung, ausser der Ferienbezug ist bis zum Vertragsende nicht vollständig möglich oder zumutbar.

Michael Riboni, Fachverantwortlicher Rechtsschutz bei Agriexpert

Ab wann muss ich für eine ausländische Arbeitskraft eine Arbeitsbewilligung beantragen und wie muss ich vorgehen?

  • Meldeverfahren bis 90 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs (siehe: https://meweb.admin.ch/meldeverfahren) 
  • Kurzaufenthaltsbewilligung bis 364 Tage 
  • Je nach Kanton erfolgt die Anmeldung/Gesuchseingabe über dieGemeinde oder das Migrationsamt. Es gibt auch Kantone (z.B.Luzern), wo der Gesuchsantrag vor dem Stellenantritt beimMigrationsamt eingegangen sein muss 
  • Wenn der Betrieb ganzjährig Arbeit anbietet, kann eineB-Bewilligung geprüft werden

Monika Schatzmann, Leiterin Agrimpuls

Einer meiner Angestellten hat einen Sachschaden verursacht, kann ich ihm die Kosten vom Lohn abziehen?

Art. 321e OR hält fest, dass der Angestellte für den Schaden verantwortlich ist, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt. Allerdings muss der Angestellte nicht immer den vollen Schaden übernehmen. Wiegt das Verschulden des Angestellten nur leicht (beispielsweise bei einem Autounfall infolge eines kleineren Fahrfehlers), so muss der Angestellte normalerweise nichts oder nur einen symbolischen Beitrag an den Schaden leisten.

Michael Riboni, Fachverantwortlicher Rechtsschutz bei Agriexpert

Ich habe einen «Stundenlöhner» angestellt. Wie verhält es sich mit der Abgeltung von Ferien und Feiertagen?

In der Regel zahlen die Arbeitgeber den Angestellten im Stundenlohn nur Lohn, wenn wirklich gearbeitet wird. Bei Ferien und anlässlich von Feiertagen wird hingegen kein Lohn entrichtet. Als Entschädigung dafür wird ein Lohnzuschlag für nicht bezogene Ferien und Feiertage von mindestens 8.33 Prozent ausbezahlt. 

Es gilt aber zu beachten, dass die Ausrichtung einer Ferienlohnentschädigung nur zugelassen ist, wenn die Arbeitsleistung unregelmässig erbracht wird und die Ferienentschädigung im schriftlichen Arbeitsvertrag separat aufgeführt wird, entweder mit einem fixen Betrag oder einem Prozentsatz. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Entschädigung im Stundenlohn mit Ferienentschädigung nicht zulässig und der Arbeitgeber kann grundsätzlich zur Nachzahlung des entsprechenden Ferienlohnes verpflichtet werden. Es besteht also das Risiko der Doppelzahlung. Gänzlich auf der sicheren Seite ist man als Arbeitgeber, wenn auf die laufende Auszahlung des Feriengeldes verzichtet und dieses erst beim tatsächlichen Ferienbezug ausbezahlt wird.

Michael Riboni, Fachverantwortlicher Rechtsschutz bei Agriexpert

Ein Freund von mir behauptet, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten seiner Angestellten zu dokumentieren. Auf unserem Betrieb schreiben wir diese Zeiten nicht auf. Können wir deswegen belangt werden?

Die Regelungen des OR zur Überstundenarbeit, aber auch diverse kantonale Normalarbeitsverträge verpflichten die Arbeitgeber, eine Überstundenkontrolle zu führen und geleistete Überstunden aufzuzeichnen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, können im Streitfall und zur Klärung der Frage, ob Überstunden geleistet werden, auch vom Angestellten verfasste Aufzeichnungen vom Gericht zur Beweiswürdigung herangezogen werden, was zum Nachteil des Arbeitgebers sein kann. Das Führen einer korrekten Arbeitszeitbeziehungsweise Überstundenkontrolle ist deshalb auch in der Landwirtschaft unumgänglich.

Michael Riboni, Fachverantwortlicher Rechtsschutz bei Agriexpert

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