Wer Mitarbeitende beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, diese mit einem Sicherheitskonzept vor Berufsunfällen und -krankheiten zu schützen. Das gilt sowohl für die Landwirtschaft, wie für alle anderen Branchen. Weist ein Betrieb bei einer allfälligen polizeilichen Abklärung eines Unfalls kein Sicherheitskonzept vor, kann dies rechtlich bereits als leichte Fahrlässigkeit eingestuft werden.
Unabhängig davon, ob der Betrieb Lernende ausbildet, Fachkräfte beschäftigt oder nur gelegentlich Aushilfen beizieht – er untersteht während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die auf dem UVG-Artikel 82 basierende Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) definiert die Vorgaben der Prävention für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Verordnung hält zudem fest, dass der Betrieb Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen muss, wenn bei der Arbeit im Betrieb besonders hohe Risiken auftreten – beispielsweise das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder die Alleinarbeit in einem ungesicherten Umfeld.
Nie ohne Sicherheitskonzept
Die Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) konkretisiert diese Vorgaben und definiert die erforderlichen Massnahmen. Durch die Anwendung eines branchenspezifisches Präventionskonzepts, wie beispielsweise die landwirtschaftliche Branchenlösung agriTOP, kann der Betrieb in der Regel auf den weiteren Beizug von Arbeitsärzten, Sicherheitsingenieuren und weiteren Spezialisten verzichten. Bei agriTOP wird von jedem Betrieb eine Person befähigt, als «agriTOP-TrainerIn» die Aufgaben in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz weitgehend selbst zu erledigen.
- Persönliche/betriebliche Sicherheitsziele
- Risiken im Betrieb erkennen und beurteilen
- Geeignete Massnahmen planen und umsetzen
- Ereignisse und Unfälle auswerten
- Mitarbeitende instruieren und motivieren
- Ausarbeitung eines Notfallkonzepts
Das Hauptaugenmerk wird auf die konkrete Umsetzung im Betrieb gelegt. Nur dort kann die Prävention wirksam umgesetzt werden. Um entsprechendes Wissen aufzufrischen oder themenspezifisch zu vertiefen, sieht agriTOP den Besuch einer Weiterbildung mindestens alle drei Jahre vor. Das Weiterbildungsangebot von agriTOP ist breit und steht allen Interessierten offen. Mittlerweile sind einige Kurse auch für die obligatorische Chauffeurweiterbildung (CZV) anerkannt.
Sicherheit mit System – auch im Familienbetrieb
agriTOP steht auch Familienbetrieben ohne fremden Arbeitskräfte zur Anwendung frei, welche nicht dem Unfallversicherungsgesetz unterstehen. Wegen des fehlenden gesetzlichen Druckes werden hier Sicherheitsmassnahmen oft nicht oder ungenügend getroffen und grundlegende Regeln ignoriert.