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Betriebsführung

Geplanter Neuanfang statt Sprung ins Leere

Jedes Jahr stehen zahlreiche Schweizer Bauernfamilien vor der schwierigen Entscheidung, ihren Betrieb weiterzuführen oder aufzugeben. Fehlen Perspektiven oder eine passende Nachfolge, bleibt oft nur die Betriebsaufgabe. Wie sie gestaltet wird, beeinflusst sowohl die abtretende Generation als auch die Erben.

Gemäss Agrarbericht 2018 ist die Hofübergabe bei rund einem Drittel der Betriebsleitenden ab dem 50. Altersjahr nicht wahrscheinlich und bei einem Fünft...

Gemäss Agrarbericht 2018 ist die Hofübergabe bei rund einem Drittel der Betriebsleitenden ab dem 50. Altersjahr nicht wahrscheinlich und bei einem Fünftel ungewiss.

(Bild: iStock)

Publiziert am

Fachverantwortlicher Bewertung & Recht, Agriexpert

Quer gelesen

  • In der Schweiz finden jährlich rund 500 Landwirtschaftsbetriebe keine passende Nachfolge.
  • Eine Hofaufgabe ist oft emotional belastend, bietet aber auch neue Perspektiven für die Familie.
  • Mit einer sorgfältigen Planung lassen sich finanzielle und rechtliche Hürden frühzeitig erkennen.

Gemäss Bundesamt für Statistik befinden sich etwa 25 000 Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von Schweizer Landwirtschaftsbetrieben in einem Alter von über 50 Jahren. Auf all diesen Höfen werden in den kommenden Jahren Überlegungen zur Weiterführung des eigenen Bauernhofes angestellt. Bei jährlich rund 500 Betrieben wird voraussichtlich keine geeignete familieninterne oder externe Nachfolgelösung gefunden. Die Aufgaberate, die den sogenannten Strukturwandel beschreibt, blieb in den vergangenen Jahren relativ konstant und liegt tiefer als in unseren Nachbarländern.

Aus der praktischen Beratung sind drei Hauptpunkte erkennbar, welche die Chance einer familieninternen Hofübergabe erhöhen:

  • Der Betrieb ist längerfristig erhaltungswürdig und ist nicht zu stark verschuldet. 
  • Eine geeignete Person ist als Nachfolge vorhanden und die Beziehung zu den Eltern ist intakt. 
  • Die Übernahme ist finanziell tragbar.

Betriebsgrösse und fehlende Perspektive

Die Gründe, warum ein Bauernhof seine Scheunentore schliessen muss, sind vielfältig.

Fehlendes Interesse der jungen Generation zählt zu den häufigsten Gründen.

Statistische Angaben dazu gibt es aber nur wenige. In einer Erhebung von Agroscope aus dem Jahr 2006 werden jedoch fehlendes Interesse der jungen Generation und die fehlenden wirtschaftlichen Voraussetzungen am häufigsten genannt. Dies deckt sich mit der praktischen Erfahrung unserer Beratungen. Dazu ist erkennbar, dass grössere Betriebe in der Regel eher eine Nachfolge finden, da die Grösse mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Betriebes zusammenhängt. Wenig Unterschiede sind zwischen Tal-, Hügel- und Bergregion zu sehen.

Weiter kann auch eine fehlende Entwicklungsmöglichkeit dazu führen, dass ein Betrieb aufgegeben werden muss. Beispielsweise wenn der Bau eines neuen Milchviehstalls nötig wäre, jedoch der jungen Generation nach der geplanten Hofübernahme das Geld für die Finanzierung fehlt. Die Aufgabe der Milchproduktion bedeutet dann, dass der Betrieb den Gewerbestatus verliert. Ohne Gewerbestatus hat die nachfolgende Generation nicht mehr das Anrecht, den Betrieb zum Ertragswert zu übernehmen. Somit kann der fehlende Neubau dazu führen, dass der Betrieb aufgegeben und das Land verpachtet wird.

Das enge Zusammenleben auf Bauernhöfen birgt Konfliktpotenzial.

Ebenfalls sind soziale Gründe für die familieninterne Hofweitergabe mitentscheidend. Das enge Zusammenleben auf Bauernhöfen birgt Konfliktpotenzial. Nicht alle Kinder oder deren Partner sind bereit, sich auf diese Nähe mit den Eltern einzulassen.

Nebenerwerbslösung mit Tücken

Die Aufgabe des familieneigenen Bauerhofes weckt viele Emotionen, sowohl bei den Eltern als auch bei den Kindern, welche auf dem Hof aufgewachsen sind. Der Gedanke, dass das Elternhaus verkauft wird, ist für sie oftmals beängstigend. Aus rechtlicher Sicht entstehen hierbei neue Herausforderungen. Oftmals ist in den Beratungsgesprächen der Wunsch zu erkennen, dass der Betrieb in der Familie bleiben soll. Geschwister sind teilweise bereit, auf Erbansprüche zu verzichten, wenn eine Schwester oder ein Bruder den Hof, eventuell im Nebenerwerb, weiterführen wird.

Durch den fehlenden Gewerbestatus hat der Nachkomme grundsätzlich den Verkehrswert für den Betrieb zu bezahlen.

Durch den fehlenden Gewerbestatus hat der Nachkomme grundsätzlich den Verkehrswert für den Betrieb zu bezahlen. Wird der Hof unter diesem Wert veräussert, entsteht bei den Eltern Verzichtsvermögen. Daraus können zwei Hauptprobleme entstehen: Erstens werden mögliche Geschwister des Käufers aufgrund des zu tiefen Verkaufspreises benachteiligt (was allerdings mittels Erbvertrag geregelt werden kann). Und zweitens kann ein zu tiefer Verkaufspreis bei den Eltern dazu führen, dass bei einem späteren Bedarf an Ergänzungsleistungen diese gekürzt oder gestrichen werden.

Die zwei Gesichter der Betriebsaufgabe

Die Aufgabe eines Betriebes ist für die betroffene Familie oftmals eine Belastung. Sie kann aber auch entlastend sein, da der wirtschaftliche Druck und die Unsicherheit nicht an die Kinder weitergegeben werden. Die Eltern sind dann froh, dass die Kinder eine geregelte und gesicherte Erwerbstätigkeit haben, welche nicht mit den Mühen des eigenen Hofes zusammenhängt. Zudem darf erwähnt werden, dass die Aufgabe eines Betriebes immer dazu führt, dass andere Betriebe sich vergrössern können. Dies hilft den nachbarlichen Höfen, sich zu entwickeln, was sich wiederum in der besseren Wirtschaftlichkeit der gesamten Branche spiegelt.

Wohnhaus von Gewerbe abtrennen

Bei einer Hofaufgabe ebenfalls prüfenswert ist, ob das Wohnhaus allenfalls vom übrigen Landwirtschaftsland abgetrennt werden könnte. Falls es sich beim Betrieb nicht mehr um ein landwirtschaftliches Gewerbe, sondern um landwirtschaftliche Grundstücke gemäss Art. 6 BGBB handelt, besteht die Möglichkeit, das Wohnhaus mit etwas Umschwung vom Betrieb abzutrennen und als separates Grundstück zu führen. Diese Abtrennung muss bewilligt werden und führt zu einer steuerlichen Überführung ins Privatvermögen. Die neu entstehende Wohnhausparzelle untersteht nicht mehr dem BGBB. Diese kann bewilligungsfrei veräussert werden. 

Unterschiedliche Varianten einer Hofaufgabe

Die finanziellen Auswirkungen durch die Hofaufgabe auf die abtretende Generation sind unterschiedlich. Bei hohen Abschreibungen während der Geschäftstätigkeit muss von einem zu versteuernden Liquidationsgewinn ausgegangen werden. Dieser ist ebenfalls zu erwarten, wenn Bauland in der Buchhaltung vorhanden ist.

Verpachten oder verkaufen

  • Bei einer parzellenweisen Verpachtung oder bei einer Verpachtung als Gewerbe ist zu beachten, dass die Pachtzinsen oftmals nicht reichen, um längerfristig grössere Gebäudeinvestitionen zu tätigen. Mit dem Pachtzins wird man nicht reich.
  • Schliesslich ist beim Verkauf zum Verkehrswert an Dritte ebenfalls mit einem zu versteuernden Gewinn zu rechnen. Die Auswirkungen der einzelnen Varianten sind schon mehrere Jahre im Voraus mittels einer Beratung abschätzbar.
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