Die Agrarpolitik beeinflusst die Art und Weise, wie Landwirtinnen und Landwirte Direktzahlungen erhalten. Mit der Agrarpolitik 2014 –17 (AP 14 –17) wurden diese stärker differenziert, was einen Anstieg des damit verbundenen administrativen Aufwandes für die Landwirte, aber auch für die Landwirtschaftsämter und die Kontrolleure, bedeutete.
Vereinfachungen und Anpassungen
Aufgrund parlamentarischer Forderungen zur Überarbeitung des Direktzahlungssystems ergriff das BLW mit der AP 14 –17 Massnahmen, um die administrativen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe spürbar zu senken. Mit 51 Anpassungen in unterschiedlichen Agrarverordnungen von 2015 bis 2017 sollten fünf Prozent des administrativen Aufwandes reduziert werden. Die Digitalisierung war ein zentrales Element dieser Anpassungen. So können beispielsweise die Gesuche von Direktzahlungsbeiträgen nur noch elektronisch übermittelt werden, die Bereitstellung der Parzellenpläne und die Flächenerhebung erfolgen ebenfalls nicht mehr in Papierform. Von rund 900 Kontrollpunkten der Direktzahlungsverordnung wurden etwa 300 Punkte – hauptsächlich im Bereich Tierwohl, ÖLN und Sömmerung – aufgehoben.
Mehr Aufwand für die Landwirte
Agroscope hat eine identische, nicht repräsentative Umfrage bei 26 Betriebsleitern im Jahr 2012 und bei 107 Betriebsleitern 2019 über das Ausfüllen unterschiedlicher Aufzeichnungsdokumente durchgeführt. Bei dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand weist die Selbsteinschätzung der Landwirte 2019 teils deutlich gestiegene Werte im Vergleich zu 2012 auf (siehe Grafik 1). Besonders stark schlägt der erhöhte Zeitaufwand bei den allgemeinen Angaben, den Begleitdokumenten und dem Behandlungsjournal zu Buche. Nur bei der Tierarzneimitteldokumentation und bei Schlagkartei / Parzellenblatt spüren die Landwirte eine Zeitreduktion.
Nutzerfreundlichkeit verbessern
Die Verordnungsanpassungen der AP 14 –17 führten zu einer verstärkten Nutzung elektronischer Formulare (siehe Grafik 2). Einige Formulare werden heute nicht mehr in Papierform angeboten. Jedoch ist die Umsetzung dieser Vorgabe in den Kantonen nicht einheitlich. Je nach Stand der technischen Umsetzung im Amt, bieten einige Gemeinden beispielsweise für GIS-Anwendungen wie die Flächenerhebung oder die Parzellenpläne noch Unterstützung an. Eine solche Unterstützung kann dazu führen, dass Papierformulare weiterhin genutzt werden. Parallel zum Anstieg der Nutzung elektronischer Formulare stieg auch der Anteil von (hand-)schriftlichen Voraufzeichnungen. So wurden bei den Begleitdokumenten, dem Parzellenplan, dem Fruchtfolgerapport, der Tierarzneimitteldokumentation, dem Behandlungsjournal und der Eutergesundheit 2012 überhaupt keine Voraufzeichnungen erwähnt. Im Jahr 2019 wurden hingegen Voraufzeichnungen angegeben. Dies weist auf einen Mehraufwand durch das vorgängige Notieren der Informationen hin, bevor die eigentliche Eingabe in elektronischer Form erfolgt.
Schwieriges Ausfüllen
Der Schwierigkeitsgrad beim Ausfüllen derselben Aufzeichnungsdokumente wird 2019 durchgängig als höher eingeschätzt (siehe Grafik 2). Selbst das Ausfüllen des Auslaufjournals, das 2012 noch von allen Befragten als «leicht» eingestuft wurde, wird 2019 von knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer als «mittel» bis «schwierig» bewertet. Die Formulare zur Flächenerhebung und zu den Parzellenplänen weisen im Verhältnis die höchsten Verschiebungen in Richtung «schwierig» auf. Die Nährstoffbilanz wurde mit Abstand als «schwierigste» Dokumentation beurteilt und wird weiterhin sehr häufig an externe Berater ausgelagert.
Infrastruktur wird besser
Trotz der Vereinfachung der administrativen Vorgaben und Abläufe nehmen die Landwirte nur bei wenigen Dokumentationspflichten eine zeitliche Entlastung wahr. Die Umstellung auf die digitale Erfassung von Aufzeichnungspflichten ist als Erleichterung gedacht, wird aber nicht zwangsläufig als solche empfunden.
Potenzielle Mehraufwände im Betriebsalltag und das Eindenken und Einarbeiten in die teils unbekannte Materie digitaler Dokumentation sind Begleiterscheinungen der neuen Vorgaben und Abläufe. Auch technische Probleme, wie beispielsweise Schwierigkeiten mit Serverzugängen bei den kantonalen Ämtern oder die Fest- und Funknetzabdeckung im ländlichen Raum, können mühsam sein.
Die digitale Infrastruktur befindet sich vielerorts noch im Auf- und Ausbau. Heute noch ungelöste technische Unzulänglichkeiten werden in den nächsten Jahren voraussichtlich sukzessive verschwinden. Zudem wird die zunehmende Nutzung der digitalen Anwendungen bei den Landwirten einen Gewöhnungs- und Schulungseffekt bewirken.
Unter www.arbeitsvoranschlag.ch kann der Arbeitszeitbedarf des eigenen Betriebes modelliert werden.