Im jüngsten Urteil hatte das Bundesgericht neben anderen Fragen zu entscheiden, ob die Tochter A im Rahmen der Erbteilung ein gesetzliches Vorzugsrecht geltend machen kann bezüglich vier landwirtschaftlichen Grundstücken, die X in seinem Testament den Söhnen D und E sowie der Tochter C zugewiesen hatte.
Befindet sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches Grundstück, das nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehört, so kann gemäss dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ein Erbe dessen Zuweisung zum doppelten Ertragswert verlangen, wenn er Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist und das Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich dieses Gewerbes liegt.
(Urteil 5A_266/2016 vom 21.09.2016)