Jeder Ehevertrag ist ein individuelles Rechtsgeschäft. Eine vorgängige Beratung ist unerlässlich. Damit ein Ehevertrag wirksam ist, muss er von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Bei Erbverträgen müssen bei der öffentlichen Beurkundung neben dem Notar zusätzlich zwei Zeugen mitwirken. Ein Ehevertrag kann mit einem Erbvertrag kombiniert werden.
Die Checkliste «Ehevertrag» der UFA-Revue als PDF-Download dient Ehepaaren als Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch.