Welche medizinische und biologische Mittel uns heute oder in Zukunft zur Verfügung stehen werden, ist nicht Inhalt dieses Artikels. Wo wir aber beraten und ansetzen können ist, was wir organisatorisch und rechtlich vorkehren sollten, damit wir nicht völlig fremdbestimmt alle Entscheide den öffentlichen Institutionen (KESB) überlassen müssen. Weder unsere Angehörigen, noch Freunde und schon gar nicht die von der KESB beauftragten Personen, können erahnen, was wir uns gewünscht hätten, wenn nicht darüber gesprochen worden ist und die Entscheide nicht niedergeschrieben sind.
Informierte Familie
Beginnen wir mit Ordnung im Geschäft und in privaten Angelegenheiten. «Ordnung ist das halbe Leben» bedeutet in diesem Sinne nicht, dass alles säuberlich geputzt sein muss. Ordnung in geschäftlichen und privaten Angelegenheiten bedeutet, dass die Familie Bescheid weiss über Finanzen, wichtige Verträge und Entscheide, dass die Unterlagen dazu systematisch abgelegt und aufgefunden werden. Ordnung bedeutet auch, dass die Pendenzen bekannt sind und weitsichtig vorausschauend Vorkehrungen getroffen wurden, so dass die Existenz der Familie gesichert ist. Nebenbei denken Sie auch noch an ihre elektronischen Daten und die unzähligen Passwörter und Zugangsdaten.
Inhalte und Aufbau eines Vorsorgeauftrags (handschriftlich):
Personalien des Auftraggebers, der bevollmächtigten natürlichen oder juristischen Person, Personalien der Ersatzperson, sollte erstere den Auftrag ablehnen.
Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB) Hinweis, ob eine solche vorliegt und allenfalls ergänzend mit dem Hinweis, ob die bevollmächtigte Person auch bei Fragen zur Betreuung und zum Einsatz von medizinischen Massnahmen die Vertretung unter Beachtung der Patientenverfügung erhalten soll.
Vermögensverwaltung Instruktionen, wie das Vermögen verwaltet werden soll inkl. Anlagevorschriften (z. B. Verweis auf Anlagerichtlinien einer Pensionskassenstiftungen), Instruktionen zur Liegenschaftsverwaltung (Vermietung, Verpachtung, Investitionen, …) inkl. Instruktion zur Vermietung/Verpachtung an Familienangehörige und Konditionen dazu etc.
Lebensunterhalt Sicherung des Lebensunterhaltes, Bezahlen der anfallenden Rechnungen inkl. Finanzierungsbefugnisse zu diesem Zweck (Liquidation von Sachwerten etc.)
Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten Vollmacht zum Abschluss oder zum Kündigen von Verträgen, Erheben von Einsprachen und das Ergreifen von weiteren rechtlichen Schritten, sollten solche nötig werden. Allenfalls Recht, die Vertretung an Dritte weiterzugeben (z B. an einen Notar, Berater, Anwalt).
Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht bzw. dem Amtsgeheimnis gegenüber Ärzten, Banken, Amtspersonen etc.
Entschädigungsregeln Spesen, Arbeitsentschädigung, Teuerungsanpassung, maximaler Betrag pro Monat, allenfalls Gründe zur Reduktion der Entschädigung.
Erfüllung und Rechenschaftsablage Instruktion über Buchführung, Liegenschaftsabrechnung, Konto führung, Unterschriftenregelung und ob eine Zweitunterschrift vorgesehen ist.
Schluss Evtl. weitere Hinweise (geltendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise auf weitergehende Unterlagen, Beilagen) und Abschluss mit Ort, Datum und Unterschrift.
Entscheide festhalten
Wenn wir auch für den Fall einer möglichen Demenz Vorkehrungen treffen wollen, machen wir uns Gedanken, wer uns vertreten soll und halten die wichtigsten Entscheide fest. Mit dem Merkblatt: «Hinweise für die Hinterbliebenen» hat Agriexpert eine Checkliste erstellt, die für den Todesfall entsprechende Informationen enthält. Was aber fehlt, sind wirksame Instruktionen für die Zeit in der wir nicht mehr selber in der Lage sind, unsere Geschäfte zu führen. Wir hoffen und wünschen uns, dass für unsere Familie gesorgt ist und dass wir selber menschenwürdig behandelt werden und aufgehoben sind.
Vorsorgeauftrag
Die Lücke wurde durch den Gesetzgeber im Jahr 2013 mit dem Instrument des Vorsorgeauftrages geschlossen (Art. 360 ff. ZGB). Der Vorsorgeauftrag ist sehr persönlich und muss mit der beauftragten Person besprochen werden. Beauftragt kann eine natürliche Person (Mensch) aber auch eine juristische Person (Verein, AG etc.) werden. Wer unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, eine Zweitmeinung einzuholen. Im Internet (siehe Kasten) gibt es Beispiele und Vorlagen. Die Formvorschriften müssen unbedingt beachtet werden. Der Vorsorgeauftrag muss – wie das Testament – entweder von A bis Z (inkl. Ort, Datum und Unterschrift) eigenhändig geschrieben werden oder aber durch einen Notar als öffentliche Urkunde errichtet werden (Art. 361 ZGB). Es versteht sich von selbst, dass das Dokument vor Auftreten der Demenz, bei voller Handlungs- und Urteilsfähigkeit erstellt werden muss. Die öffentliche Hinterlegung ist wichtig, so dass der Vorsorgeauftrag auch von der Erwachsenenschutzbehörde (Art. 440 ff. ZGB) «gefunden» und geprüft wird.
Entwurf selbst verfassen
Gerne helfen Fachleute von Agriexpert, ein ihnen bestens vertrauter Notar oder Anwalt beim Erstellen des Vorsorgeauftrages. Vorher sollte aber selbständig zumindest ein Entwurf verfasst werden. Die Sätze sind kurz und sachlich zu halten. Widersprüche sind zu vermeiden. Man wird schnell sehen, dass es machbar ist. Erst danach sollte eine Zweitmeinung konsultiert werden. Nicht nur wegen den Kosten, sondern vor allem weil so die persönlichen Vorstellungen formuliert wurden und damit der eigene Wille kundgetan wird.
Vorbeugen
Natürlich kann mit einfachen Mitteln vorgebeugt werden: Gesunde und ausgewogene Ernährung, viel Bewegung, soziale Kontakte pflegen, lesen und rechnen. Einfach gesagt, sich am gesellschaftlichen Leben und Geschehen aktiv beteiligen. So bleibt man lange aktiv und gesund.
Bei Fragen hilft Agriexpert gerne: 056 462 51 11