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Betriebsführung

Klarheit bei der Spülung

Ein wesentlicher Teil der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) wird durch punktuelle Einträge auf dem Hof verursacht. Bei einem vorschriftsgemässen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und einer gewässerschutzkonformen Infrastruktur lassen sich diese Einträge vollständig eliminieren. Bund und Kantone bieten finanzielle Unterstützung an.

Falls eine aktive Güllegrube auf dem Betrieb vorhanden ist, können die Befüllung und die Reinigung auf einem dichten Waschplatz vor genommen werden, der...

Falls eine aktive Güllegrube auf dem Betrieb vorhanden ist, können die Befüllung und die Reinigung auf einem dichten Waschplatz vor genommen werden, der an die Güllegrube angeschlossen ist. Das Waschwasser wird später mit der Gülle aufs Feld ausgebracht.

(Bild: Geri Busslinger, Agroline)

Publiziert am

Aktualisiert am

Agroline Service & Bioprotect

  

Die Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen und zum Umgang mit pflanzenschutzmittelhaltigem Spül- und Reinigungswasser in der Landwirtschaft hat nun Klarheit geschaffen. Sie zeigt auf, welche Regeln befolgt werden müssen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Hinter der Empfehlung stehen Bund und Kantone, sodass für die Praxis mehr Planungssicherheit und Verbindlichkeit entstanden ist. Im Rahmen der Gewässerschutzkontrollen wird von der Lagerung der Pflanzenschutzmittel bis zur korrekten Entsorgung des Reinigungswassers das gesamte Konzept und der Entwässerungsplan auf dem Betrieb kontrolliert. Mit der Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist jetzt der Zeitpunkt günstig, notwendige Sanierungen zu planen.

Spülung und Reinigung auf dem Feld

Wenn immer möglich, soll die Spülung der Pflanzenschutzspritzen auf dem Feld erfolgen. Dasselbe gilt für die Innen- und Aussenreinigung der Spritzen. Ab 2023 ist aufgrund des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) ein System zur automatischen Innenreinigung obligatorisch für alle im Pflanzenschutz eingesetzten Geräte mit einem Fassungsvermögen ab 400 Litern. Die Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem für die Innenreinigung wird im Rahmen von Ressourceneffizienzbeiträgen (REB) finanziell unterstützt.Die Endreinigung der Spritze muss auf einem vorschriftsgemäss eingerichteten Waschplatz erfolgen.

Befüll- und Waschplatz

Ein stationärer Befüll- und Waschplatz soll eine ausreichend grosse, wasserdichte armierte Betonplatte von mindestens 150 Millimeter Dicke sein. Der Platz muss zudem über eine Neigung und einen Einlaufschacht verfügen, damit das Reinigungswasser aufgefangen und in einen Sammelbehälter geleitet werden kann. Auf keinen Fall darf das Reinigungswasser in ein Gewässer oder in die Kanalisation geleitet werden. Idealerweise wird der Waschplatz ebenfalls als Befüllplatz verwendet, um weitere Investitionen zu vermeiden.

Eine Überdachung des Befüll- und Waschplatzes ist grundsätzlich zu empfehlen, insbesondere dann, wenn das Reinigungswasser einer Spezialbehandlung zugeführt wird (Verdunstung oder biologischer Abbau), damit das anfallende Regenwasser nicht auch noch verdunstet werden muss. Eine Überdachung ist jedoch keine Pflicht.

Lagerung des Reinigungswassers

Betriebe, die eine funktionstüchtige und auf Dichtheit geprüfte Güllegrube haben, können das PSM-haltige Spül- und Reinigungswasser direkt in die Güllegrube leiten und dieses später zusammen mit der Gülle oder dem Gärgut auf die zu düngende Fläche ausbringen.

Wenn das auf dem Waschplatz anfallende PSM-haltige Reinigungswasser nicht in eine Güllegrube eingeleitet werden kann, muss es separat in einem Sammelbehälter aufgefangen und anschliessend fachgerecht behandelt werden. Als Sammelbehälter dient bevorzugt ein unter- oder oberirdischer Tank, der doppelwandig sein soll. Für den Sammelbehälter bedarf es keines obligatorischen Leckanzeigesystems oder Überlauffühlers. Ein überirdischer Tank darf einwandig sein, sofern dieser in einer überdachten Rückhaltewanne (Kunststoff, Metall, Beton) untergebracht ist. Stillgelegte, abflusslose Hofdüngeranlagen dürfen als Sammelbehälter für Spül- und Reinigungswasser wieder in Funktion genommen werden, sofern durch einen Spezialisten ein Dichtheitsnachweis erbracht wurde.

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Von Syngenta wurde das Rem Dry-System entwickelt, um das anfallende Reinigungswassers zu verdunsten. Die Verdunstungsleistung pro Verdunster beträgt gut 3000 Liter pro Jahr. Das System besteht aus einer Innenisolation und zwei Folien. Die innerste belastete Folie wird rund alle zwei Jahre ausgewechselt und vorschriftsgemäss entsorgt. 

(Bild: Syngenta)

Verwendung des Reinigungswassers

Falls das Reinigungswasser nicht mit dem Hofdünger ausgebracht werden kann, wird empfohlen, das gesammelte Reinigungswasser einer Spezialbehandlung zuzuführen. Eine Vielzahl der Behandlungssysteme setzt auf das Verdunsten des Reinigungswassers und einen Rückhalt der PSM-Rückstände in entsprechenden Filtermedien. Biologische Reinigungssysteme basieren auf Verdunstung des Wassers und dem Abbau der PSM-Rückstände durch Mikroorganismen.

Die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb der Anlagen sind erheblich und variieren stark je nach System. Derzeit erarbeitet die Agridea eine Übersicht mit Detailbestimmungen zu den einzelnen Behandlungssystemen, um die Praxis mit mehr Planungssicherheit zu unterstützen. Ziel ist es, dass ein Betrieb mit einem einfachen und sicheren System das anfallende Reinigungswasser fachgerecht behandeln kann.

Vorsicht auf abgeernteten Feldern

Weiterhin erlaubt ist, das anfallende Reinigungswasser auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der PSM-Anwendungen zulässig sind, oder auf einem abgeernteten Feld auszubringen. Dabei muss eine Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden können. Es darf sich dabei nicht um flachgründige Böden oder Aufschüttungen handeln.

Vorsicht geboten ist bei dränierten Böden. Die Ausbringung mit einem Schleppschlauchverteiler ist Pflicht und es dürfen maximal zehn Kubikmeter pro Hektar ausgebracht werden. Aus Sicht der Risikominderung wird diese Verwendung jedoch nicht empfohlen und auch nicht finanziell unterstützt. 

Finanzierung durch Bund und Kanton

Bund und Kantone unterstützen im Rahmen des nationalen «Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» den Bau eines Waschplatzes und der notwendigen Behandlungssysteme. Im Normalfall werden die Investitionen zu 50 Prozent finanziert. Einzelne Kantone, wie beispielsweise der Kanton Bern, fördern die Investitionen noch zusätzlich. Die Beitragsberechtigung ist zwingend vor Baubeginn mit den zuständigen Vollzugsstellen im Kanton zu klären.

Aktionsplan Pflanzenschutz mittel, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Website: www.blw.admin.ch Pflanzenschutzmittel

Interkantonale Empfehlung, Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU). Website: www.kvu.ch Interkantonale Empfehlung

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