Ein Draht, ein paar Pfosten und ein «Zwicker» – und fertig ist der Weidezaun. Im Idealfall mag das passen, doch oftmals sieht es anders aus. Auch wenn der Zweck des Zauns aus Sicht der Landwirtschaft ganz simpel ist, so steht er in den Bereichen Tierschutz, Freizeitaktivität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit immer auch in einem Spannungsfeld. Die Konflikte zwischen den Interessengruppen sind vielfältig und reichen von Ärger bis hin zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Das weiss auch Zaunexperte Heinz Feldmann von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL). Er berät unter anderem Tierhalter und erstellt im Auftrag von Staatsanwaltschaften und Versicherungen Gutachten über Zaunanlagen, wenn es zu grösseren Sach- oder gar Personenschäden gekommen ist. Seine Erfahrung zeigt: «Gesetz und Rechtsprechung lassen nicht viel Spielraum zu. Im Schadenfall liegt die Beweislast immer beim Tierhalter.» Dieses Mantra betreffend Sorgfaltspflicht kann Feldmann auch in seinen Weiterbildungskursen der BUL nicht genügend rezitieren. In den eintägigen Kursen werden die Grundlagen eines sicheren und rechtskonformen Zaunes theoretisch und praktisch erarbeitet. «Heute gibt es für jede Situation die technisch richtige Lösung», sagt Feldmann weiter, «entscheidend ist, dass man als Tierhalter die verschiedenen Möglichkeiten kennt.»
Trennen und warnen
Besonders in Bereichen von Verkehrswegen, Bahnstrecken und in öffentlichen Bereichen mit hoher Bevölkerungsdichte ist das Zäunen heute eine anspruchsvolle Angelegenheit. In solchen Gegebenheiten werden zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig. «Ein einzelner Draht entlang einer Bahnlinie kann bestimmt nicht als sicher bezeichnet werden», sagt Feldmann. Als Massnahmen zum erhöhten Schutz gegen das Ausbrechen von Weidetieren tragen beispielsweise bereits mehrere Litzen (stromführende Leitungen) bei Elektrozäunen bei. Im Bereich von Geh- und Wanderwegen hindert diese Installation auch Kinder und Vierbeiner am Eindringen auf die Weide. Wenn möglich, sollte im öffentlichen Raum Mensch und Tier ganz voneinander getrennt werden. Doch fixe Barrieren sind nicht immer erlaubt. «Auf Wanderwegen ist Freizeit-Sportlerinnen und -Sportlern im Sinne des öffentlichen Rechts in jedem Fall der Durchgang zu gewähren», sagt Feldmann. In Kantonen, wo die Benutzung von Wanderwegen durch Biker ausdrücklich erlaubt ist, wie beispielsweise im Kanton Graubünden, weitet sich dieses Recht auch auf diese Interessengruppe aus. Dabei richten Behörden ihren Fokus nicht nur auf Barrikaden, mit denen genervte Landwirte rücksichtslose Biker schikanieren. «Bereits eine temporär gespannte Schnur zum Auslassen einer Rinderherde auf einer Alp kann im Schadenfall den Tierhalter teuer zu stehen kommen», warnt Feldmann. In Fällen, wo eine Trennung von Mensch und Tier nicht möglich ist, helfen zusätzliche Warntafeln vor drohenden Gefahren. Diverse solcher Schilder sind im Onlineshop der BUL erhältlich.
Netze in Rebbau und Obstanlagen
Winzer und Obstbauern schützen ihre Beeren und Früchte vor Vogelfrass und Jungkulturen vor Wildverbiss. In den mehrjährigen Anlagen im Obst- und Rebbau lohnt sich bei Jungreben eine feste Zäunung und später die Installation von geschlossenen Hagelnetzen. Sind Hagelnetze wirtschaftlich nicht tragbar, empfiehlt der Schweizer Tierschutz den Gebrauch von mehrfach verwendbaren Netzen mit Fäden von mindestens einem Millimeter Dicke und einer Maschenweite von höchstens 25 Millimeter. Netze sollten erst bei der Beerenreife montiert und nach der Ernte möglichst sofort abtransportiert werden. Werden die Netz enden fahrlässig auf den Boden gelegt, so gefährdet das zusätzlich Igel, die sich auf der nächtlichen Nahrungssuche in den Netzen verfangen.
Quelle: STS
Schutz von Wildtieren
Die besten Vorkehrungen nützen nichts, wenn einmal aufgestelltes Material sich selbst überlassen wird. Deren regelmässige Kontrolle von Zustand und Funktion gehört gesetzlich ebenfalls zur Sorgfaltspflicht des Tierhalters. Es lohnt sich deshalb, schon von Beginn weg geplant und fachgerecht vorzugehen. In grossen Weiden oder in grösserer Entfernung zum Hof stehen heute auch Fehleralarmmodule zur Verfügung, die Elektrozäune sektorenweise überwachen und den Tierhalter bei Fehlerströmen per SMS gezielt warnen.
Korrekt installierte, unterhaltene und der Umgebung angepasste Zäune erhöhen aber nicht nur die Ausbruchsicherheit bei Weidetieren, sondern sind auch die Bedingung zum Schutz von Wildtieren. Denn auch in diesem Bereich kann der Verantwortliche Zaunbauer seinen Kopf rechtlich gesehen nicht aus der Schlinge ziehen. Das schweizerische Tierschutzgesetz verpflichtet, Zäune und Netze so zu wählen und aufzubauen, dass Wildtiere nicht unnötig zu Schaden kommen. Auf diesen Sachverhalt weisen bereits Händler wie beispielsweise die LANDI hin. Auf deren Onlineshop finden Kundinnen und Kunden das Merkblatt «Sichere Weidezäune für Nutz- und Wildtiere» des Schweizer Tierschutzes, das den Einsatzbereich der verschiedenen Zaunsystem der LANDI erläutert.
Aus Sicht STS sind denn auch verschiedene Zauntypen problematisch: «Unser Standpunkt ist klar: ungeeignet sind Stacheldraht und Weidenetze», sagt Samuel Furrer vom STS. «Wenn Netze unumgänglich sind, dann sollen sie nur während der Weidezeit aufgestellt werden, und sie müssen mit gut erkennbaren Farb- oder Flatterbändern sichtbar gemacht werden», so Furrer weiter. Gleiches gilt auch für Knotengitter, die zum Wohle der Wildtiere nur in überwachten Situationen aufgestellt werden sollten. Als unproblematisch sieht der STS den traditionellen Mehrlitzen- oder Drahtzaun, wenn die unterste stromführende Leitung nicht tiefer als 25 Zentimeter über dem Boden liegt.
Zäune als Investition
Den richtigen Zaun für die jeweilige Situation auszuwählen ist eine komplexe Angelegenheit, vor allem dann, wenn man alle Interessen ausgewogen berücksichtigen möchte. Wer seine Tiere auf Wiesen mit hohem Konfliktpotenzial weiden lässt, ist mit einer professionellen Beratung auf der rechtlich sicheren Seite – vor allem, wenn es in Richtung Dauerweide geht. «In vielen Situationen stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, das Zäunen einmal richtig zu machen und den finanziellen Aufwand als Investition über die nächsten zehn bis 15 Jahre abzuschreiben», rät Zaunteam-Geschäftsführer Walter Hübscher. Seine Firma berät landesweit und bietet Komplettlösungen im Bereich des Zaunbaus an. Bei seiner Arbeit erkennt Hübscher einen klaren Trend in Richtung Fixzaun: «Der Klimawandel bringt es mit sich, dass die Weidesaison in vielen Gebieten heute oft so lange dauert, dass Zäune aus wirtschaftlicher Sicht besser stehen gelassen werden.» Bei festen Installationen kommt als weiteres Kriterium das jeweilige kantonale Baurecht hinzu. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Beratung meist der schnellere und am Ende oft auch günstigere Weg, um zum sicheren Zaun zu kommen, weiss Hübscher aus Erfahrung. Feste Zäune sind immer bewilligungspflichtig und müssen behördlich abgenommen werden.
Prinzip Selbstverantwortung
Anders als für fixe Installation gibt es für temporäre Zäune keine Bewil-ligungs- oder Abnahmepflicht. Eine Abklärung durch die kantonalen und lokalen Behörden und der lokalen Jagdgesellschaft sei in heiklen Situationen sinnvoll, rät Heinz Feldmann von der BUL und verweist gleichzeitig auf das Prinzip der Selbstverantwortung: «Ein wichtiges Ziel in unseren Weiterbildungskursen ist es, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Risikobeurteilung durchführen und entsprechende technische Massnahmen selbständig ergreifen können.» Tatsächlich sieht man auf Weiden und Wiesen teilweise abenteuerliche Installationen. Das ist sich auch Heinz Feldman von der BUL bewusst und bedauert: «Leider ist es auch beim Zäunen nicht anders als in anderen Lebensbereichen – die, die eine Weiterbildung im Zaunbau am dringendsten nötig hätten, sehe ich bei mir leider nicht so oft.» Bei der heutigen Bevölkerungsdichte und der regen Freizeit- und Sportaktivität ist Fahrlässigkeit eine riskante Angelegenheit. Denn die Quittung für eine mangelhafte Zäunung kommt für die Verantwortlichen erst bei einem Schadenfall.
Weiterführende Informationen
- Merkblatt «Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere», sowie Merkblatt «Rebberge richtig schützen – es geht auch tierschonend», Schweizer Tierschutz (STS), www.tierschutz.com
- Merkblatt und Checkliste «Rindvieh und Wanderwege», Verband Schweizer Wanderwege, Bern, www.wandern.ch
- Weiterbildungskurs Agritop «Weidezaun korrekt erstellen – Rindvieh», Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL), www.bul.ch