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Betriebsführung

Kann man den Hof an ein Kind der zweiten Ehefrau übergeben?

Die Hofübergabe an Stiefkinder ist nicht ganz so einfach. Unter gewissen Umständen ist dies aber dennoch möglich.

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(Bild: pixabay)

Publiziert am

Redaktor UFA-Revue

Gemäss der aktuellen landwirtschaftlichen Strukturerhebung gaben letztes Jahr gut 600 Landwirtschaftsbetriebe auf. Oft geschieht dies, weil sich innerhalb der Familie keine Nachfolgerin oder kein Nachfolger finden lässt. Da mit der Anzahl möglicher Hofnachfolgerinnen und -nachfolger die Wahrscheinlichkeit der Weiterführung des Betriebs steigt, kämen einem die Kinder der zweiten Ehefrau eigentlich gerade recht.

«Aufgrund der Eheschliessung werden die Stiefkinder nicht zu Nachkommen.»

Eva Büchi, Agriexpert

Doch die Hofübergabe an Stiefkinder ist nicht ganz so einfach: «Aufgrund der Eheschliessung werden die Stiefkinder nicht zu Nachkommen, was eine lebzeitige Hofübergabe zum Ertragswert praktisch fast verunmöglicht», sagt Eva Büchi von Agriexpert. Wird der Betrieb unter dem Verkehrswert übergeben, können allfällige pflichtteilsgeschützte Erben nach dem Tod des Hofübergebers oder der Hofübergeberin unter Umständen Herabsetzungsansprüche gegen den Hofübernehmer oder die Hofübernehmerin geltend machen. Wirtschaftlich rechnet sich dies für das übernehmende Stiefkind in der Regel nicht. Hinzu käme, dass die abtretende Generation mit sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen zu rechnen hätte, so die Rechtsexpertin weiter.

Unmöglich ist die Hofübergabe an ein Stiefkind nicht

Unmöglich ist eine Hofübergabe an «eingeheiratete» Kinder jedoch nicht: «Manchmal können die Hürden mittels Testament oder eines Erb- und Erbverzichtsvertrags gemeistert werden», sagt Eva Büchi. Eine weitere Möglichkeit ist die Adoption eines mitunter bereits erwachsenen Stiefkindes. Eine solche ist jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

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