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Betriebsführung

Scheidung – welche Möglichkeiten gibt es?

Eine Scheidung wird immer mit einem Scheidungsurteil durch das Gericht abgeschlossen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob sich die Ehegatten über die Scheidung einig sind und wie sie die Folgen geregelt haben.

Können sich die Ehegatten nicht einigen, entscheidet am Ende das Gericht.

Können sich die Ehegatten nicht einigen, entscheidet am Ende das Gericht.

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Für die Scheidung und das -urteil müssen die Ehegatten persönlich beim Gericht erscheinen. Was in der Trennungsvereinbarung für die Trennungszeit geregelt wurde, muss bei der Scheidung nun definitiv und endgültig ausgehandelt und die sogenannten «Scheidungsfolgen» in der Scheidungskonvention festgehalten werden. Neben Unterhalts- und Betreuungspflichten kommen nun insbesondere die Aufteilung des Vermögens (güterrechtliche Auseinandersetzung) und des beruflichen Vorsorgeguthabens sowie die Klärung der Übernahme der Gerichtskosten und allfälliger Prozessentschädigung hinzu.

Drei unterschiedliche Verfahren

Den Ehegatten stehen drei unterschiedliche Scheidungsverfahren offen. Die folgende Darstellung zeigt die verschiedenen Verfahrensschritte und deren Kombinationsmöglichkeiten. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob und wie weit die noch verheirateten Ehegatten sich einigen können. Im strittigen Verfahren entscheidet das Gericht über diejenigen Folgen, über welche sich die Parteien nicht einvernehmlich einigen können.

1. Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Einigung

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung hat das Gericht vor allem eine prüfende Funktion. Mittels gemeinsamer und getrennter Anhörung wird abgeklärt, ob das Scheidungsgesuch und die Scheidungsfolgen auf freiem Willen beider Ehegatten beruhen. Das Gericht hinterfragt die gemachten Vereinbarungen zwischen den Ehegatten mit Ausnahme von zwei Punkten nicht. Von Gesetzes wegen ist es aber verpflichtet, sich die Teilung der beruflichen Vorsorge und die Klärung der Kinderbelange im Detail anzuschauen und zu beurteilen. Das Gericht kann je nach Beurteilung der Situation andere Entscheide treffen, als in der Vereinbarung festgehalten. Kinder werden ab dem sechsten Lebensjahr vom Gericht angehört.

Eine umfassende Einigung setzt voraus, dass die Ehegatten in der Lage sind, zusammen zu kooperieren und sämtliche Scheidungsfolgen miteinander zu diskutieren und einvernehmlich auszuhandeln. Die Ehegatten können so vollumfänglich selbst entscheiden, wie sie die Scheidungsfolgen definieren. Der Gang zum Gericht ist damit rein formeller Natur.

2. Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren mit einer Teileinigung kommt es ebenfalls zur gemeinsamen und getrennten Anhörung. Für die Scheidungsfolgen, über die sich die Ehegatten im Vorfeld nicht einigen konnten, können beide Parteien Anträge mit ihren Forderungen stellen. Das Gericht macht darauf einen Einigungsversuch. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet das Gericht über die strittigen Punkte und fällt ein Urteil.

Die Teileinigung hat den Vorteil, dass eine neutrale Stelle über die strittigen Punkte entscheidet, so dass zermürbende Diskussionen und lange Verhandlungen vermieden werden können. Der Entscheid wird den beiden Ehegatten durch das Gericht abgenommen und muss schlussendlich durch beide Ehegatten akzeptiert werden. Die psychische Belastung darf jedoch nicht unterschätzt werden. Bis zum Gerichtsentscheid bleiben einige Scheidungsfolgen ungeklärt und ungewiss.

3. Scheidung auf Klage

Bei einer Scheidung auf Klage kann ein Ehegatte gegen den Willen des anderen die Scheidung nach einer zweijährigen Trennungszeit durchsetzen. Beim ersten Gerichtstermin handelt es sich um eine Einigungsverhandlung. Damit wird versucht, einen langwierigen und kostenintensiven Prozess zu verhindern. Kann eine Einigung erzielt werden, wird das Verfahren als einvernehmliche Scheidung abgeschlossen. Ohne Einigung der Ehegatten kommt es zu einem strittigen Verfahren mit zweifachem Schriftenwechsel und einer Hauptverhandlung. Dabei werden in der Regel von beiden Partnern Anwälte eingesetzt. Am Ende einer solchen Auseinandersetzung fällt das Gericht ein Scheidungsurteil. Dieses Verfahren ist sehr kostenintensiv. Es besteht aber die Möglichkeit bei fehlenden finanziellen Mitteln, einen Antrag für unentgeltliche Rechtshilfe zu stellen. 

Was bei der Scheidung von Gesetzes wegen zu regeln ist

Im Scheidungsfall sind die Ehegatten verpflichtet, folgende Punkte verbindlich zu regeln: 

  • Güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung des Vermögens) 
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung 
  • Aufteilung beruflicher Vorsorgeguthaben 
  • Nachehelicher Unterhalt 
  • Elternrechte und -pflichten, die Kinder betreffen (Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht etc.) 
  • Kinder- und Betreuungsunterhalt 
  • Gerichtskosten und Parteientschädigung

Weitere Informationen: Agridea Merkblatt 4, 2014, Trennung + Scheidung in der Bauernfamilie, www.agridea.ch (siehe Web-Dossier)

Scheidungs-Codex

Scheiden tut weh! Damit in dieser Situation aber nicht überreagiert und ungerecht gehandelt wird, gilt es, folgenden Verhaltenskodex einzuhalten: 

  • Ehrlich zueinander sein und einen respektvollen Umgang miteinander pflegen. 
  • Ehegatte bei den Kindern nicht schlecht machen und Kinder nicht unnötig beeinflussen. 
  • Keine Einmischung der neuen Lebenspartnerin/des neuen Lebenspartners in den Scheidungsprozess. 
  • Die Kinder stufengerecht über den Stand der Dinge informieren. 
  • Sich bewusst sein, dass mit der Scheidung die Ehe aufgelöst wird, die beiden Ehegatten jedoch ein Leben lang Eltern der Kinder bleiben. Die Kinder sollen unter der Scheidung der Eltern nicht leiden.
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