category icon

Betriebsführung

Baubewilligung trotz mangelhafter Erschliessung

Nachdem der Um- und Anbau eines Stalls nachträglich bewilligt wurde, erhob der Nachbar Einsprache. Als Argument führte er eine mangelnde Erschliessung des Grundstücks an. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab.

Bundesgericht in Lausanne

Bundesgericht in Lausanne

(zvg)

Publiziert am

B ist Eigentümer einer landwirtschaftlichen Parzelle, auf der ein Wohnhaus und ein Stall stehen. Im Juni 2007 erhielt er die behördliche Bewilligung für den Umbau des Stalls von einem Anbinde- zu einem Laufstall sowie für einen Anbau. Diese Bewilligung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Rund zehn Jahre später gelangte A, der Nachbar von B, wegen Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Behörden. Das zuständige Bauamt verlangte daraufhin von B die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für die Abweichungen.

Nachdem B dieses Gesuch eingereicht hatte, erhob A Einsprache. Er verlangte, die nachträgliche Baubewilligung sei zu verweigern und die Bewilligung aus dem Jahr 2007 für nichtig zu erklären. Eine Baubewilligung dürfe nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück erschlossen sei und insbesondere über eine für die betreffende Nutzung hinreichende Zufahrt verfüge. Dies sei aber nicht der Fall. Das Baugrundstück sei über einen Weg erschlossen, der über eine Parzelle führe, die ihm, A, gehöre. B verfüge über kein Fuss- und Fahrwegrecht, um diesen Weg als Zufahrt benutzen zu dürfen. Auch sei dieser Weg zu schmal, und es sei davon auszugehen, dass der Stallumbau zu einer intensiveren Nutzung des Zufahrtswegs führe.

Das Bundesgericht sah dies anders. Wenn eine Baute gestützt auf eine rechtskräftige Baubewilligung errichtet oder umgebaut worden sei, so sei die damit bewilligte Nutzung rechtmässig, selbst wenn die Baubewilligung zu Unrecht erteilt worden sei. Auch habe A nicht geltend gemacht, dass der angeblich unzureichende Ausbau des Wegs eine Gefahr darstellen würde, weil etwa die Durchfahrt eines Feuerwehrfahrzeugs unmöglich wäre. Der Mangel der hinreichenden Erschliessung könne nachträglich beseitigt werden und wiege nicht besonders schwer. Ausserdem sei die behauptete Nutzungsintensivierung des Zufahrtswegs nicht rechtsgenüglich dargelegt. Die mangelhafte Erschliessung stehe der Erteilung der nachträglichen Baubewilligung daher nicht entgegen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A ab.

Urteil 1C_57 / 2021 vom 3.2.2022

Agrar-Quiz: Traktor und Traktorwartung

Agrar-Quiz: Traktor und Traktorwartung

Testen Sie Ihr Wissen. Machen Sie mit am Agrar-Quiz der UFA-Revue. Die Fragen beziehen sich auf die Wartung und den Nutzen eines wöchentlichen Fahrzeugservice, die Herkunft oder die Reifentypen des Traktors.

Zum Quiz

Meistgelesene Artikel

Damit diese Website ordnungsgemäß funktioniert und um Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

  • Notwendige Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.