Im September 2017 wurde vom Bundesrat der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Bereits sollen 2018 Änderungen in der Zulassung, im Umgang und in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt werden.
Dosierung an die Blattfläche anpassen
Ab 2018 sollen die Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung in Raumkulturen (das heisst in Obst, Beeren und Reben) mit der Pflicht ergänzt werden, dass die Brühmenge an die zu schützende Blattfläche angepasst werden muss. Mit dieser Methode können gemäss Versuchsergebnissen von Agroscope über 20 % der Brühmenge eingespart werden. Da dieses Vorgehen viel Know-how erfordert, wird auch die Ausbildung und Beratung in diesem Bereich stärker gefördert.
Reduktion der Einträge vom Hof
Können Spritzgeräte nicht auf dem Feld gereinigt oder pflanzenschutzmittelhaltige Abwässer nicht in die Güllegrube geleitet werden, so müssen diese Abwässer aufgefangen und behandelt werden. Ab 2018 sollen Behandlungssysteme für pflanzenschutzmittelhaltige Abwässer auf dem Hof, wie zum Beispiel Osmofilm- oder Biobed-Anlagen, im Rahmen von Projekten oder mittels zinsfreien Investitionskrediten gefördert werden.
Reduktion der Abschwemmung
Bei der Zulassung von neuen Produkten sollen neue Anwendungsvorschriften gelten, um die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer zu verringern. Zu den möglichen Massnahmen zählen Begrünungen der Fahrgassen und zwischen den Reihen konservierende Bodenbearbeitung sowie Pufferstreifen, welche grösser als sechs Meter sind.
Nicht berufliche Anwendung
Nicht berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln sollen künftig nur noch Produkte erhalten, die für einen solchen Einsatz erlaubt sind. Ab 2018 soll eine Liste publiziert werden mit den entsprechend erlaubten Pflanzenschutzmitteln.
Der Zugang zu Pflanzenschutzmitteln für eine berufliche Anwendung soll auf Personen beschränkt werden, die dafür eine Fachbewilligung besitzen.
Ressourceneffizienzbeiträge
Mit der neuen Direktzahlungsverordnung werden Ressourceneffizienzbeiträge gewährt für eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rebbau, in Obstanlagen und im Anbau von Zuckerrüben.