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Betriebsführung

Rechts ranfahren – nette Geste oder Pflicht?

Wer dem schnelleren Verkehr das Überholen erleichtert, sammelt nicht nur Sympathiepunkte. Bei landwirtschaftlichen Strassentransporten zahlt sich Rücksicht doppelt aus.

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(Bild: BUL)

Publiziert am

Redaktor UFA-Revue

Kaum ist das Getreide vom Feld, werden die Anhänger mit der Mais-, Kartoffel- und Rübenernte beladen. Was bleibt, sind die Drängler beim Strassentransport mit ihren gefährlichen Überholmanövern. Wüssten sie, unter welchem Zeitdruck man steht, würden sie verstehen, weshalb man nicht andauernd rechts anhalten kann.

Riskantes Verhalten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Strassentransporten ist auch der Verkehrspolizei ein Dorn im Auge, weiss Bernhard Graser von der Kantonspolizei des Kantons Aargau: «Nach unseren Feststellungen scheint bei den Traktorfahrerinnen und -fahrern jedoch allzu oft die irrige Meinung vorzuherrschen, dass es eine reine Empfehlung sei, die Komposition gelegentlich auszustellen. Zutreffend ist hingegen, dass es einer Vorschrift entspricht.»

Graser stützt sich dabei auf Artikel 10 der Verkehrsregelverordnung. Dort heisst es, dass «schwere Motorwagen ausserorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern haben, indem sie ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von wenigstens 100 Metern wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten». Graser gibt weiter zu bedenken, dass sich Landwirtinnen und Landwirte viel «Goodwill» schaffen können, wenn sie auf solchen Transportfahrten jeweils kurz ausweichen und die Fahrzeuge passieren lassen. Insofern zahlt sich der geringe Zeitverlust schliesslich wieder aus.

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