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Betriebsführung

Probieren geht nicht über studieren

Der neue Weidebeitrag ist lukrativ. Stellt jedoch ein angemeldeter Betrieb nun fest, dass er Bedingungen nicht erfüllt, gibt es auch keine RAUS-Beträge.

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Redaktor UFA-Revue

Das neue Tierwohlprogramm «Weidebeitrag» mit besonders hohem Auslauf- und Weideanteil wird oft als Geschenk für Betriebe mit Mutterkuhhaltung bezeichnet. Der Verlockung von gut 80 Prozent höheren Beiträgen pro GVE konnten aber auch viele Milchviehbetriebe mit einem verhältnismässig hohen Weideanteil nicht widerstehen. Die alten RAUS-Bedingungen erfüllt man ja noch längst, falls es mit der Fütterung kritisch werden sollte.

«Ein Programmwechsel während des Jahres sieht die Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht vor.»

Dominique Giacomini, BLW

Das Pokern mit dem RAUS als Auffangnetz hat allerdings einen Haken. Gemäss Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gelten klare Spielregeln: «Ein Programmwechsel während des Jahres, nachdem das Gesuch um Direktzahlungen gestellt wurde, sieht die Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht vor», sagt die Fachexpertin fürs Tierwohl Dominique Giacomini. Wie bei anderen Programmen würden auch beim Weidebeitrag die Strafpunkte summiert für Anforderungen, die nicht erfüllt seien. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, muss also mit einem reduzierten Weidebeitrag oder sogar einem Totalausfall des Weidebeitrages rechnen.

Ein Trost bleibt für Betriebe, die den Start im Frühling verpassten. Für die, die vegetationsbedingt noch nicht ab dem 1. Mai weiden konnten, sieht die DZV eine Ausnahmeregelung vor (Anhang 6 B, Ziffer 2.5 b). Im Herbst greift bei starkem Niederschlag die Ausnahmeregel gemäss Ziffer 2.5 a.

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