Der Tod ist unausweichlich, und manchmal kommt er aus dem Nichts. Handelt es sich bei der verstorbenen Person um den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin eines Familienbetriebs, mischen sich in die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen auch existenzielle Ängste. Es stellt sich unweigerlich die Frage, wie es mit der Familie und dem Betrieb weitergehen soll. Dabei spielt nicht in erster Linie die mittel- und langfristige Perspektive eine Rolle. Ganz zuerst geht es um heute, morgen und die nächsten Tage und Wochen.
Hilfe von heute auf morgen
Da die Hinterbliebenen bei einem Todesfall unmittelbar nach dem Ereignis von den formellen Abläufen und ihrer ganz persönlichen Trauer absorbiert sind, können sie die Versorgung der Tiere oder die ackerbauliche Tätigkeit oft nicht bewältigen. In dieser Situation ist es deshalb entscheidend, so rasch wie möglich eine Betriebshelferin oder einen Betriebshelfer für die nächsten zwei bis drei Wochen zu organisieren. Auf der Website des Schweizer Bauernverbandes (siehe Kasten) sind je nach Kanton entsprechende Anlaufstellen zu finden.
Um einen heutigen Landwirtschaftsbetrieb zu führen, braucht es jedoch mehr, als nur zu wissen, an welchem Nagel der Schlüssel für die Stalltüre oder den Traktor hängt. Passwörter und Zugangsdaten für digitale Netzwerke, Dienstleistungen und Steuerungen sind ebenso wichtig. Empfehlenswert ist, diese Daten so zu sichern, dass sie im Notfall für eine vorab bestimmte zuständige Person zugänglich sind.
Kein Zugang zu Bankkonten
Durch rasche Hilfe von aussen und den Zugang zu relevanten Daten und Anlagen bekommen Hinterbliebene nun etwas Luft, um sich um die weiteren Dringlichkeiten zu kümmern.
Banken sperren unmittelbar nach Bekanntgabe des Todes alle Konten der verstorbenen Person.
Allem voran hat die Liquidität nun Priorität. Ungeachtet der schwierigen Umstände sperren Banken unmittelbar nach Bekanntgabe des Todes alle Konten der verstorbenen Person, um sich vor späteren Schadenersatzansprüchen von möglichen übergangenen Erben zu schützen. Die Sperrung betrifft auch Gemeinschaftskonten, da deren Saldo einen Teil der Erbmasse darstellt. Gleichzeitig bleiben aber Zahlungsfristen für offene Kreditoren bestehen, und es fallen fortlaufend weitere Kosten an.
Liquiditätsbedarf verringern
Je nach Komplexität der Erbengemeinschaft können gut und gerne vier bis acht Wochen verstreichen, bis der Nachlass geregelt ist und man Zugriff auf das Vermögen hat. Verfügt ein Betrieb im Jahresverlauf grundsätzlich über genügend liquide Mittel, ist es ratsam, einen Teil davon zu Lebzeiten des Betriebsleiterpartners auf Konten zu verteilen, die jeweils nur auf dessen Namen lauten. Die Höhe könnte in etwa dem durchschnittlichen Liquiditätsbedarf für die Dauer von zwei Monaten entsprechen. Ist dies nicht möglich, ist erst das Gespräch mit den Gläubigern zu suchen, bevor man sich allfällig teures Kapital besorgen müsste. Oft handelt es sich um langjährige Geschäftsbeziehungen zu Personen, die bezüglich Zahlungsfristen mit sich reden lassen. Dadurch kann sich der aktuelle Liquiditätsbedarf auf ein Minimum verringern.
Mittelfristige Perspektive ermitteln
Ist der unmittelbare Betrieb gesichert, geht es um die mittelfristige Perspektive. Dabei spielen die Hinterlassenenrenten oder Waisenrenten eine wichtige Rolle. Anspruch auf eine Rente haben Frauen, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Verwitwete Männer haben es deutlich schwerer, eine Witwerrente zu erhalten. Es lohnt sich deshalb, zu Lebzeiten über die berufliche Vorsorge und weitere Vorsorgeinstitute für eine genügende Deckung beider Partner zu sorgen.
Gemäss der Direktzahlungsverordnung gibt es einen Übergang von drei Jahren.
Der Fortbestand eines Familienbetriebs steht und fällt mit den Direktzahlungen. Gemäss der Direktzahlungsverordnung gibt es einen Übergang von drei Jahren, in denen die Erben die Ausbildungsanforderungen nicht erfüllen müssen. Alle anderen Kriterien müssen sie aber erfüllen. Wenn beispielsweise der einzige Erbe oder die einzige Erbin über 65 Jahre alt ist, gibt es keine Direktzahlungen. Ist eine Hofübernahme durch die jüngere Generation geplant, jedoch nicht unmittelbar möglich, kann der Betrieb vorübergehend ganz oder parzellenweise verpachtet werden. Dabei sind allfällige Steuerfolgen zu beachten.
Verantwortung zu Lebzeiten wahrnehmen
An den Tod denkt man zu Lebzeiten nicht gerne, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einem Unglück. Dennoch ist es wichtig, Vorkehrungen zu treffen, damit Hinterlassene zusätzlich zum seelischen Leid nicht auch noch um ihre Existenz bangen müssen.
Was es nach dem Todesfall braucht
Wichtige Dokumente und Unterlagen
- Totenschein (Sterbeurkunde)
- Schriftenempfangsschein oder Familienbüchlein
- Personalausweis (ID oder Pass)
- Verfügungen der oder des Verstorbenen (Eheund Erbvertrag, Testament)
- Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
- gegebenenfalls die Heiratsurkunde – Versicherungsunterlagen
Kurzfristige Massnahmen und Schritte
- Trauer zulassen (bewusst Zeit einräumen), Hilfe annehmen
- entscheiden, wer sich heute, morgen und die nächsten Wochen um Tiere und Kulturen kümmert
- gegebenenfalls den Betrieb vereinfachen (Minimalbetrieb)
- Passwörter und Onlinezugänge beschaffen
- Zugang zu den Konten klären
- Stand der Finanzen, Liquidität prüfen
- Bestattung
Mittelfristige Massnahmen und Schritte
- Erbbescheinigung/Erbschein von der zuständigen Behörde verlangen
- aber nur, wenn das Erbe sicher nicht ausgeschlagen wird, da das Verlangen einer Erbbescheinigung als Annahme der Erbschaft gedeutet werden kann
- private Versicherungen benachrichtigen (Frist in Verträgen beachten)
- Verträge kündigen oder ummelden
- Hinterlassenen- und allenfalls Waisenrente beantragen
- Direktzahlungen beantragen, Hofnachfolge klären
Links
- Betriebshelfer (SBV) ➞ Brauchen Sie Hilfe?
- Direktzahlungen ➞ Direktzahlungsverordnung (DZV, Art. 4, Abs. 4 und 5)