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Betriebsführung

Prämienverbilligungen für die Risiken Frost und Trockenheit

Ab 2025 können Landwirtschaftsbetriebe bei Ernteversicherungen von Prämienverbilligungen profitieren. Betriebe müssen auf dem Antrag bestätigen, dass sie direktzahlungsberechtigt sind.

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(Bild: pixabay)

Publiziert am

Redaktor UFA-Revue

Ab 2025 können Schweizer Landwirtschaftsbetriebe bei Ernteversicherungen gegen Frost- und Dürreschäden von einer neuen Prämienverbilligung profitieren. Der Bund übernimmt in Abhängigkeit des Budgets maximal 30 Prozent der Versicherungskosten, um die Betriebe vor den Folgen zunehmend extremer Wetterbedingungen zu schützen. Diese Unterstützung ist auf acht Jahre befristet und gilt nur für Betriebe, die im Vorjahr Direktzahlungen erhalten haben und landwirtschaftliche Flächen in der Schweiz bewirtschaften.

Um von der Prämienverbilligung profitieren zu können, müssen Versicherte auf dem Policen-Antrag bestätigen, dass sie im Vorjahr direktzahlungsberechtigt waren. Zudem benötigt die Versicherung zur Betriebsidentifikation die UID- und BUR-Nummer des versicherten Betriebes. Die Abwicklung der Prämienverbilligung erfolgt zwischen dem Bund und der Schweizer Hagel, sodass für die Landwirtschaftsbetriebe kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Betriebe, die eine neue Police abschliessen, müssen auf dem Antrag bestätigen, dass sie die Bedingungen erfüllen.

Neu besteht auch die Möglichkeit, die Risiken Frost und Trockenheit einzeln bei der Schweizer Hagel zu versichern. Wie die Versicherung schreibt, soll diese Massnahme dazu beitragen, dass mehr Betriebe Versicherungslösungen nutzen, um sich vor den zunehmend unberechenbaren Wetterbedingungen zu schützen.

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