In der Schweiz erschliessen rund 40 000 km Güterwege den ländlichen Raum. Die oftmals genossenschaftlich organisierte Infrastruktur ist die Lebensader für die Produzierenden und wird dank regelmässigem Unterhalt der Werkseigner funktionstüchtig gehalten. Sie reinigen die Fahrbahn und Entwässerung, reparieren Belagsschäden und drängen die Vegetation zurück.
Beteiligung durch Kanton
Ungefähr alle acht bis zwölf Jahre stehen zusätzlich grössere Arbeiten an, wie beispielsweise eine Belagserneuerung oder die Instandstellung von Böschungssicherungen. Dabei lohnt sich ein koordiniertes Vorgehen der Werkseigner doppelt. Einerseits aufgrund der Effizienz, da bei periodischen Wiederinstandstellungen (PWI) oft grössere Maschinen und externe Unternehmen zum Einsatz kommen. Zum anderen unterstützt der Bund PWI-Projekte in der Hauptinfrastruktur der Landwirtschaft mit Mitteln der Strukturverbesserung (SVV), wenn sich gleichzeitig auch der Kanton daran beteiligt (Art. 20 SVV). Einige Kantone stellen Musterdokumente zur Verfügung und beraten Genossenschaften aktiv bei der Projekteingabe.
Beiträge als Anreiz
PWI-Beiträge decken 20 bis 50 Prozent der Gesamtkosten. Sie sollen einen Anreiz schaffen, damit die notwendigen Arbeiten von Werkseignern an die Hand genommen werden. Beiträge sind auch bei Drainagen, Seilbahnen, Wasserversorgungen und Trockensteinmauern möglich. Gemäss Bundesamt für Landwirtschaft wurden in den letzten fünf Jahren über 2,2 Millionen Franken an PWI-Projekte zugesichert.