Ab Januar 2023 werden Änderungen im Direktzahlungssystem eingeführt. Die Anpassungen wirken sich auf die Produktionssystem- und die Ressourceneffizienzbeiträge aus. Sie betreffen die vier Aktionsbereiche Pflanzenschutzmitteleinsatz, Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Klimaschutz.
Der Einsatz präziser Applikationstechnik bei Pflanzenschutzmitteln bleibt bis Ende 2024 Bestandteil der Ressourcenbeiträge und die Phasenfütterung bei Schweinen bis Ende 2026. Die Anforderungen für den Erhalt der Beiträge zum Einsatz präziser Applikationstechnik sind gemäss Bundesamt für Landwirtschaft dieselben geblieben wie bisher. Die Ausrüstung von Feldspritzen mit einem Spülsystem (ab 1. Januar 2023) sowie emissionsarme Ausbringverfahren von Gülle (ab 1. Januar 2024) werden neu Teil des ÖLN. Die anderen Ressourceneffizienzbeiträge wurden in die weiterentwickelten Produktionssystembeiträge integriert.
Die Neuerungen sollen dazu beitragen, das Risiko beim Einsatz von Pestiziden zu reduzieren, schreibt das BLW. Die Faktenblätter (Produktionssystembeiträge/Ressourceneffizienzbeiträge) stehen online zur Verfügung. Bei Fragen zum Vollzug sind die zuständigen kantonalen Stellen die Ansprechpartner.