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Betriebsführung

Risiko beim Weiden im Wandergebiet minimieren

Da Drittpersonen oft wenig bis keine Erfahrung im Umgang mit Rindvieh haben, besteht auf Wanderwegen Konfliktpotential. Mit gezielten Massnahmen können Tierhalterinnen und Tierhalter vermeiden, dass diese Begegnungen zu Problemen führen.

Ein Zaundurchgang muss in Bezug auf die Hütesicherheit die gleichen Anforderungen erfüllen wie die gesamte Zaunanlage. Der Durchgang darf nicht das schw...

Ein Zaundurchgang muss in Bezug auf die Hütesicherheit die gleichen Anforderungen erfüllen wie die gesamte Zaunanlage. Der Durchgang darf nicht das schwächste Element der Zaunanlage sein.

(Bild: BUL)

Publiziert am

Zur Sorgfaltspflicht von Tierhaltern gehört die Beurteilung der Risiken, die für Drittpersonen durch den Weidebetrieb entstehen, sowie die Umsetzung geeigneter Massnahmen. Dies gilt nicht nur für Weiden mit Wanderwegen. Als Hilfsmittel zur Risikobeurteilung für Weiden mit und ohne Wanderweg-Querung sind der Ratgeber und die Checkliste «Rindvieh & Wanderwege» mittlerweile auch juristisch anerkannt.

Abkalbungen auf Sömmerungsweiden

Aus Sicht des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Hygiene ist eine Abkalbung auf der Weide wünschenswert. Im Gegensatz zum Heimbetrieb sind kalbende Kühe auf Sömmerungsweiden jedoch zusätzlichen Störfaktoren wie Drittpersonen oder dem Druck durch grosse Beutegreifer ausgesetzt. Die Wegleitung «Abkalbungen im Sömmerungsgebiet» schafft eine Grundlage, damit diese Abkalbungen weiterhin mit geringen Risiken für Menschen und Tieren durchgeführt werden können. Sie wurde vom ALT Graubünden mit Partnern erarbeitet und steht als Ergänzung zum Ratgeber und Checkliste «Rindvieh & Wanderwege» allen Kantonen zur Verfügung.

Sichere Zaundurchgänge

Der neue Leitfaden des ASTRA soll die Wahl geeigneter Zaundurchgänge bei der Planung von Neu- oder Ersatzanlagen erleichtern. Er berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Nutztierart, die Wegnutzung und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.

Sperrungen von Wanderrouten

Wenn auf einem Wanderweg für die Wegbenützer eine akute, unmittelbare Gefahr droht, kann der entsprechende Wegabschnitt gesperrt und umgeleitet werden. Die entsprechenden Infos dazu hat das ASTRA im Merkblatt «Sperrung und Umleitung von Wanderwegen und Mountainbike-Routen» veröffentlicht.

Absperren im Notfall

Eine Sperrung und Umleitung und die zugehörige offizielle Signalisation des betroffenen Wegabschnitts erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen Wanderwegverantwortlichen.

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Informationen entlang von Wanderwegen erhöht die Sicherheit für Tier und Mensch in den Weidezonen.

(Bild: BUL)

Ist jedoch eine Herde nach einem Zwischenfall plötzlich stark beunruhigt, kann dies auch Drittpersonen gefährden. In einem solchen Fall dürfen und sollen Tierhalterinnen und Tierhalter die betreffenden Weideeingänge temporär sperren, bis der Wanderwegverantwortliche vor Ort ist. Empfohlen wird der Einsatz von rot-weissem Absperrband oder rot-weissen Absperrlatten und eventuell einer Information vor Ort.

Quelle: BUL

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