Beim Kauf einer Hochsiloanlage ist darauf zu achten, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen vom Hersteller erfüllt werden. Bestehende Hochsiloanlagen können nachgerüstet werden. Insbesondere für Betriebe mit familienfremden Angestellten, welche dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstehen, ist die Umsetzung dieser Massnahmen gesetzlich verpflichtend. Das Sicherheitskonzept Agriss verlangt auf Betriebskontrollen entsprechende Nachrüstungen. Ausführlichere Informationen zu verschiedenen Sicherungssystemen auf Hochsilos liefert das Merkblatt «Sicher arbeiten auf dem Hochsilo».
Anforderungen an ein sicheres Hochsilo
- Rutschhemmende Sprossen an der Leiter
- Ein Rückenschutz an der Leiter muss montiert werden, wenn mehr als 5 m Aufstiegshöhe
- erreicht wird. Der Rückenschutz muss ab einer Höhe von maximal 3 m beginnen.
- Übersteigt das Silo eine Höhe von 10 m, so muss die Aufstiegsleiter versetzt angebracht und
- mit Zwischenpodesten (alle 6 m) versehen sein.
- Können die Zwischenpodeste aus technischen Gründen (z.B. bei Kunststoffsilos) nicht umgesetzt werden, so müssen andere Schutzmassnahmen getroffen werden. In der Regel wird dann eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (beispielsweise eine vertikale Steigsicherung oder ein Höhensicherungsgerät) eingesetzt.
- Rutschhemmende Oberfläche auf dem Silodach
- Absturzsicherung mit drei Geländerringen am Rand des Silodachs
- Nebeneinanderstehende Hochsilos von gleicher Höhe müssen mit Laufstegen (inklusive Geländer) verbunden sein.
- Für die Sicherung der Einfüllöffnung auf dem Hochsilo ist ein Netz oder ein Gitter erforderlich.
- Müssen Sicherheitseinrichtungen für gewisse Arbeiten entfernt werden (z.B. Zügeln der Silofräse), muss mittels persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz die Sicherheit der arbeitenden Personen gewährleistet werden.
Quelle: BUL