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Betriebsführung

Vor dem Bauen Steuern planen

Ist ein Bauprojekt bewilligt, fahren auch schon die Maschinen auf. Das Thema Steuern wird bei der Planung jedoch oft zu wenig oder zu spät beachtet. Werden Unterhaltsarbeiten, Abschreibungen und die persönliche Vorsorge optimal aufeinander abgestimmt, spart man Steuerfranken und schont die Liquidität.

Um einen Neubau zu finanzieren, steuert ein Landwirtschaftsbetrieb viel Eigenmittel bei. Auch wenn das Geld weg ist, sinkt weder das Einkommen noch die...

Um einen Neubau zu finanzieren, steuert ein Landwirtschaftsbetrieb viel Eigenmittel bei. Auch wenn das Geld weg ist, sinkt weder das Einkommen noch die steuerliche Belastung. 

(Bild: Strüby Konzept AG)

Publiziert am

Bereichsleiter Treuhand Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Agriexpert

Eine ausreichende Liquidität stellt die Grundlage für den unternehmerischen Handlungsfreiraum dar. Aus diesem Grund sind die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt abzuschätzen und mit der ganzen Betriebs- und Privatsituation in Form einer Finanz- und Liquiditätsplanung für die kommenden Jahre aufzustellen (siehe Kasten).

Wertvermehrende Investitionen

Idealerweise wird bereits in der Planungsphase des Bauprojekts klar, welche Auswirkungen die Realisation auf die Steuerbelastung hat. Dabei ist ein höherer Steuerwert oder bei selbstgenutztem Wohneigentum ein höherer Eigenmietwert aufgrund der Modernisierung oder Erweiterung wohl die geringste steuerliche Veränderung.

Idealerweise wird bereits in der Planungsphase des Bauprojekts klar, welche Auswirkungen dieses auf die Steuerbelastung hat.

Entscheidender wird sein, ob es sich um wertvermehrende oder werterhaltende Baumassnahmen handelt. Dabei muss die unterschiedliche buchhalterische Handhabung bekannt sein. Investitionen sind Gegenstände für den dauernden Gebrauch eines Unternehmens, wie etwa der Bau eines Stalls oder der Kauf einer Maschine (wertvermehrend).

Buchhalterisch werden die Investitionskosten im Anlagevermögen aktiviert und beeinflussen das Jahresergebnis nicht. Um der Wertminderung von Anlagevermögen durch Alterung und Nutzung Rechnung zu tragen, wird dieses abgeschrieben. Abschreibungen sind einkommenswirksam.

Werterhaltende Investitionen

Unterhalts- oder Instandhaltungsarbeiten dienen zum Werterhalt eines Anlageguts.

Die Kosten für Unterhalts- oder Instandhaltungsarbeiten werden direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung belastet.

Diese Kosten werden direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung belastet. Muss zum Beispiel das bestehende marode Scheunendach für 100 000 Franken erneuert werden, wird der entsprechende Aufwand bei Unterhaltsarbeiten in der aktuellen Steuer periode geltend gemacht.

Es gibt auch Mischformen, dabei ist ein Teil der baulichen Massnahme werterhaltend (belastet die Erfolgsrechnung) und ein Teil wertvermehrend (belastet die Erfolgsrechnung nicht). Wird beispielsweise die Hausfassade erneuert und im gleichen Schritt besser isoliert, ist der Teil der besseren Wärmedämmung zu aktivieren, weil er eine Besserstellung zum vorherigen Stand darstellt (wertvermehrend). Mit diesem vorgängigen Wissen der steuerlichen Behandlung können Bauprojekte oder Neuanschaffungen in die Steuerplanung miteinbezogen werden.

Vorsorge mit der Investition abstimmen

Der Aufbau einer eigenen Altersvorsorge hat auch eine steuermindernde Wirkung. Einbezahlte Beiträge in die Säulen 2 und 3 können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch der 2. Säule (Pensionskasse) unterstellt. Sie haben dennoch die Möglichkeit, neben der Säule 3a freiwillig eine 2. Säule abzuschliessen, insofern es die Liquidität zulässt und es für die Steuer optimierungen sinnvoll ist. Darum sollte die gewählte Vorsorgelösung so flexibel sein, dass in Jahren mit tiefen Einkommen, zum Beispiel wenn hohe Unterhaltsarbeiten anfallen, entsprechend weniger einbezahlt werden muss.

Familiäre Situation und weitere Einkommen

Die familiäre Situation und eine Erwerbstätigkeit ausserhalb des Landwirtschaftsbetriebs beeinflussen die Steuerlast ebenfalls. 

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Weil die Einkommen in der Landwirtschaft stark schwanken und gleichzeitig familiäre wie auch betriebliche Veränderungen den Vorsorgebedarf beeinflussen, sollten die Steuern mit flexiblen Vorsorgeplänen optimiert werden.

(Bild: Signelements)

So bewirkt eine Anpassung des Arbeitspensums ausserhalb des Landwirtschaftsbetriebs die Einnahmesituation, während Betreuungskosten für Kinder oder deren Ausbildungskosten (Mietwohnung, Lebensunterhalt, Studiengebühr usw.) in der Steuererklärung abgezogen werden können. Ebenfalls sollten die Sozialabzüge für Kinder in der Steuererklärung in die langfristige Steuerplanung miteinbezogen werden. Gerade mit mehreren Kindern und in Kantonen mit hohen Kinderabzügen haben diese Abzüge erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung.

Steuerplanung anhand bekannter Grössen

Veränderungen der Einkommenshöhe haben Auswirkungen auf die Fiskalbelastung (Steuern und AHV-Beiträge bei Selbstständigerwerbenden). Besteht die Möglichkeit, verschiedene grössere Unterhaltsarbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen oder sogar in einkommensstarken Jahren zu planen, kann damit die Steuerprogression (höherer prozentualer Steuersatz für höhere Einkommen) und damit die Steuerbelastung erheblich gesenkt werden. Wird der Steuerplanung hingegen keine Beachtung geschenkt und es werden in umsatzschwachen Jahren hohe Unterhaltsarbeiten getätigt, kann ein Verlust resultieren. Beim Geschäftsvermögen können Verluste maximal in den nächsten sieben Jahren mit erwirtschaftetem Gewinn verrechnet werden, danach verfallen nicht verwendete Verluste.

Wird bei grösseren Investitionen fälschlicherweise ein Unterhalt angenommen, kann das zu negativen Überraschungen führen.

All das setzt unweigerlich eine detaillierte Planung voraus, oder es sind sogar Vorabklärungen bei der Steuerverwaltung nötig. Wird bei grösseren Investitionen fälschlicherweise ein Unterhalt – statt einer Investition, welche zu aktivieren ist – angenommen und so in der Erfolgsrechnung als Aufwand verbucht, kann das im Nachhinein zu negativen Überraschungen führen. 

Liquiditätsplanung

Stehen betriebliche Veränderungen an, muss man sich Gedanken über die Einkommenshöhe und die Ausgabensituation machen.

Einkommen  Mit dem geplanten Bauvorhaben ist zu eruieren, ob und in welcher Höhe die Investition zukünftig Mehrerträge generieren wird. Wird ein neuer Betriebszweig eröffnet, beispielsweise ein Geflügelmaststall gebaut, kann die neue Einnahmequelle aufgrund vorhandener Erfahrungswerte von anderen Betrieben relativ genau ermittelt werden.

Ausgaben  Die Ausgaben der zukünftigen Jahre müssen möglichst genau prognostiziert werden. Wird zum Beispiel ein Betriebszweig von der Milchwirtschaft mit regelmässigem Einkommen auf Mutterkuhhaltung umgestellt, entfällt in den Umstellungsmonaten der Umsatz. Wird ein Geflügelmaststall gebaut, werden zum Einstallungszeitpunkt hohe Kosten für Tiere und Futter anfallen. All die finanziellen Veränderungen sollen bereits in der Planungsphase ermittelt und im Finanz- und Liquiditätsplan aufgeführt werden.

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