Die abtretende Generation hat für den Landwirtschaftsbetrieb verschiedene Sach- und Vermögensversicherungen abgeschlossen. Gemäss Art. 54 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht bei einem Eigentümerwechsel der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Somit wird eine Versicherungslücke vermieden. Allerdings ist weder der neue Eigentümer noch das Versicherungsunternehmen gezwungen, den Vertrag weiterzuführen. Sie können den Übergang innerhalb definierter Fristen ablehnen. Trotz dieser gesetzlichen Bestimmung lohnt es sich, beim Übergang die Policen zu prüfen und allenfalls Anpassungen hinsichtlich der Versicherungssummen oder der versicherten Risiken vorzunehmen.
Unser Tipp
Fehlende Reserven erhöhen das finanzielle Risiko
Weil die übernehmende Generation meist noch keine oder nur wenig finanzielle Reserven hat, ist die Absicherung von betrieblichen finanziellen Risiken zu empfehlen, zum Beispiel:
- Kasko- und technische Versicherungen für Fahrzeuge und Maschinen
- Betriebsunterbruchversicherungen
- Hagelversicherung
Versicherungsberatung: www.agrisano.ch
Globalversicherung braucht Neuabschluss
Zu den betrieblichen Versicherungen zählen auch die Versicherungen der betrieblichen Angestellten wie die Unfallversicherung, die berufliche Vorsorge und die Krankentaggeldversicherung. Wenn diese über die Globalversicherung der Agrisano versichert sind, erfolgt der Übergang nicht automatisch. Das heisst, der Abtretende muss die Globalversicherung kündigen, und der neue Betriebsleiter muss sie neu abschliessen, um den obligatorischen Versicherungsschutz für seine familienfremden Angestellten sicherzustellen.
Private Versicherungen
Grundsätzlich verbleiben die private Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Privatrechtsschutzversicherung, die Motorhaftpflichtversicherung des Privatautos sowie weitere private Versicherungen wie eine Reiseversicherung bei der abtretenden Generation. Eine Überprüfung zum Zeitpunkt der Hofübergabe ist aber auch bei diesen Versicherungen empfehlenswert.
Gesamtversicherungsberatung
Die betrieblichen Sach- und Haftpflichtversicherungen stellen nur einen Aspekt der Versicherungsthematik bei der Hofübergabe dar. Zentral ist auch der ganze Bereich der Personenversicherungen. Beim Hofübernehmenden steht der Risikoschutz für Invalidität und Tod im Vordergrund.
Um einen korrekten Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist eine Gesamtversicherungs beratung sehr zu empfehlen.
Beim Hofabtretenden geht es um die Finanzierung eines würdigen Ruhestandes (siehe auch Seite 12). Um einen korrekten Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist eine Gesamtversicherungsberatung durch einen landwirtschaftlichen Versicherungsberater sehr zu empfehlen. Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, bieten umfassende Gesamtversicherungsberatungen für Abtreter- sowie Übernehmerfamilien an. Die Adressen der Beratungsstellen sind auf der Website der Agrisano zu finden.