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Betriebsführung

Vorsorgen hilft Sorgen vorzubeugen

Kaum ein anderes Thema wird in der Bauernfamilie so gegensätzlich behandelt wie die Fragen rund um den Aufbau einer Vorsorge. Dabei ist die Betonung auf die Familie wichtig, wobei der Bäuerin ein spezielles Augenmerk geschenkt werden soll. Vorsorge aufbauen erfordert nebst finanziellen Mitteln auch Wissen.

Die finanzielle Vorsorge soll in aller Ruhe angegangen werden.

Die finanzielle Vorsorge soll in aller Ruhe angegangen werden.

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Finanzielle Vorsorge

Zum Thema Vorsorge in der Bauernfamilie gibt es in der Praxis oft gegensätzliche Meinungen. Ebenfalls wird die Vorsorge nicht in jedem Lebensabschnitt als gleich wichtig wahrgenommen. Wie das Wort bereits ausdrückt, geht es bei der Vorsorge um eine Sache, die nicht unmittelbar den Nutzen ersichtlich macht, sondern es wird für eine spätere Lebensphase vorgesorgt. Der Alltag der Bauernfamilien ist aber geprägt von betriebswirtschaftlichen Fragen: Sorgen um sinkende Einkommen, Fragen rund um die Arbeitsorganisation auf dem Betrieb und in der Familie mit oder ohne zusätzliche auswärtigen Tätigkeiten eines oder beider Ehepartner. Der Aufbau einer Vorsorge kommt daher verständlicherweise nicht an erster Stelle. Doch wissen eigentlich alle, dass das Thema wichtig wäre und nicht einfach auf die Seite geschoben werden sollte. Als unumgängliche Vorsorge wird dann oft zuerst einmal eine Risikoversicherung abgeschlossen, die bei einem schlimmen Ereignis wie Invalidität oder Todesfall wirksam wird. Falls es die finanzielle Situation zulässt, kann oder sollte man sich dann weiter über den Aufbau einer Altersvorsorge Gedanken machen.

Das Schweizerische Vorsorgeprinzip

Der Aufbau der Vorsorge auf dem 3-Säulen-Prinzip beruht auf einer guten Grundlage. Die erste Säule ist für alle obligatorisch und beinhaltet die Staatliche Vorsorge: AHV, IV oder Ergänzungsleistungen sollen die Existenzgrundlage sichern. Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge BVG, damit soll zusammen mit der ersten Säule der gewohnte Lebensstandard erhalten bleiben. Die zweite Säule ist nur für Arbeitnehmende obligatorisch. Die dritte Säule ist für alle freiwillig. Sie beinhaltet die private Vorsorge. Damit sind ergänzende Leistungen zur ersten und zweiten Säule möglich. Nun beginnen die vielen Überlegungen, wie die Familie ihre Vorsorge auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten aufbauen soll. In diesem Zusammenhang kann es Sinn machen, eine neutrale gesamtbetriebliche Beratung für Versicherungsschutz und Vorsorge anzugehen.

Überlegungen zur 1. Säule

Die Bäuerin arbeitet auf dem Betrieb mit und ist für die Familie und den Haushalt verantwortlich. Wenn nun für diese Leistungen kein Lohn deklariert wird, gilt sie als Familienmitglied ohne eigenes Erwerbseinkommen. Auch kann sie kein Mutterschaftsgeld beziehen. Sobald der Bäuerin für die Arbeit auf dem Betrieb aber ein Lohn deklariert wird, wechselt sie in den Status eines entlöhnten mitarbeitenden Familienmitglieds und die AHV wird über die Höhe des Lohnes abgerechnet. Ebenfalls kann Mutterschaftsgeld bezogen werden. Der Betrieb sollte aber Ende Jahr mindestens einen Betrag von rund CHF 10 000 als Gutschrift für die Bäuerin verkraften. Wenn dies nicht der Fall ist, macht die Entlöhnung der Bäuerin keinen Sinn, denn es schmälert bei einem allfälligen ersten Rentenfall die Höhe des Rentenbezugs für den Partner.

Die Bäuerin kann auch die Einnahmen von ihrem selbständig geführten Betriebszweig abrechnen. Das Einkommen aus diesem Betriebszweig muss ausgewiesen werden können, der Betriebszweig erfordert aber nicht zwingend das Führen einer eigenen Buchhaltung.

Die Bäuerin kann auch als Mitunternehmerin auftreten. Diese Form ist mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Partner und dem Betrieb verbunden. Sie wird von der AHV als Selbständigerwerbende eingestuft und registriert. Arbeitet eine Bäuerin oder ein Landwirt als Angestellte/r ausserhalb des Betriebs und verdient dabei jährlich mehr als CHF 2300, muss AHV abgerechnet werden. Als Angestellte in einem Privathaushalt (z.B. Reinigungsarbeiten) ist es aber Pflicht von jedem Arbeitgeber – auch bei einem stundenweisen Einsatz mit geringerem Einkommen – AHV abzurechnen. Es sollte sich niemand für Arbeitsleistungen zur Verfügung stellen, wenn der Arbeitgeber diese Pflicht umgehen möchte.

Empfehlungen für die Bäuerin

1. Führen Sie die Diskussion mit Ihrem Partner bezüglich Ihrem Status auf dem Betrieb.

2. Achten Sie auch bei stundenweiser Anstellung auf die Abrechnung von AHV.

3. Erfreulich wäre es, wenn Sie bei einer auswärtigen Anstellung so viel Lohn erhalten, dass BVG-Gelder in die 2. Säule abgerechnet werden.

4. Wenn Sie über ein eigenes AHV-Einkommen verfügen, klären Sie Einzahlungen in die berufliche Vorsorge (2. Säule) oder in die Säule 3a ab. Sonst steht Ihnen die Säule 3b zur Verfügung.

5. Gehen Sie die nötigen Abklärungen zum Aufbau einer Vorsorge für die Bäuerin und den Landwirt gezielt, aber in Ruhe an. Oft müssen auch Diskussionen zur Prioritätensetzung geführt werden.

6. Im Falle einer bevorstehenden Trennung oder Scheidung ist die Handhabung der Vorsorgegelder ein wichtiges Thema.

7. Wenn nötig, können Sie auch noch als geschiedene Bäuerin eine eigene Vorsorge aufbauen.

2. Säule

Da die Bauernfamilie als Unternehmerfamilie selbständig tätig ist, sind für sie Einkäufe in die zweite Säule freiwillig. In der Regel ist dieses Geld nach der Einzahlung aber gebunden und nicht mehr frei verfügbar. Mit der Vorsorgestiftung der Schweizerischen Landwirtschaft steht den Bauernfamilien eine gute Institution zur Verfügung, die vor allem auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichtet ist und bedarfsgerechte Möglichkeiten anbietet. Wenn Bäuerinnen externen Tätigkeiten nach gehen, werden sie von Arbeitgebern gerne nur so angestellt, dass die erforderliche Lohnsumme von CHF 21 150 nicht erreicht wird. So kann der Arbeitgeber den Anteil an BVG sparen.

3. Säule

Wenn die Bäuerin über ein eigenes AHV-Einkommen verfügt, kann sie Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Sonst könnte sie eine Sparversicherung in der Säule 3b ins Auge fassen. Es macht Sinn – für die Bäuerin und für den Landwirt – je eine eigene Vorsorge aufzubauen. Generell haben der Schweizer Bauernverband, Banken oder Versicherungen Angebote, die es zu prüfen und zu vergleichen gilt.

Vorsorge macht sich ausbezahlt

Auch wenn das Geld für die Vorsorge während der aktiven Betriebsführungszeit oft abgespart werden musste, bietet es eine gewisse Sicherheit, dass nach dem Eintritt ins Pensionsalter nicht nur von der AHV-Rente (leider oft nur die Minimalrente) gelebt werden muss. Natürlich sind Investitionen in den Betrieb auch eine Art Vorsorge für das Alter, da der Betrieb dadurch an Wert gewinnt. Aber da die meisten Betriebe innerhalb der Familie weitergegeben werden, gilt das Ertragswertprinzip und die Wertsteigerung hält sich in Grenzen.

Vorsorge im Falle einer Scheidung

Investitionen in die Vorsorge sind Gelder, die bei einer Scheidung in der Regel geteilt werden. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, wo das nicht der Fall ist. Die AHV-Einzahlungen werden per gerichtlichem Scheidungsdatum gesplittet, das heisst, jedem Ehepartner wird je die Hälfte des AHV-Guthabens zugeteilt und gutgeschrieben. Wenn nur die Trennung abgemacht wurde, gelten diese Regelungen noch nicht. Wenn nun zum Beispiel die Ehefrau während der Trennungszeit in einem Angestelltenverhältnis BVG-Beträge abrechnet, werden zum Zeitpunkt der Scheidung dem Expartner die Hälfte dieser Einzahlungen gutgeschrieben. Die Praxis zeigt aber in den meisten Fällen, dass keine Vorsorgegelder vorhanden sind. So muss sich dann die geschiedene Bäuerin ziemlich bald mit dem Aufbau einer eigenen Vorsorge befassen. 

AutorSilvia Hohl war bis Ende Juli 2016 in der Beratung und Bäuerinnenausbildung tätig.

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