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Produkte, die es in sich haben

Vorläuferstoffe enthalten Substanzen, welche sich zur Herstellung von Sprengstoffen eignen und immer wieder bei terroristischen Anschlägen verwendet werden. Für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind, gilt es wachsam zu sein.

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Seit dem terroristischen Anschlag in Oslo 2011 wurden in Europa zahlreiche weitere Anschläge mit selbst hergestellten Sprengsätzen verübt. Immer wieder wurden Vorläuferstoffe aus Produkten des alltäglichen Gebrauchs zur Herstellung von Sprengstoff missbraucht. An diesen Tatorten und bei Hausdurchsuchungen stellte die Polizei häufig Spuren von TATP sicher – ein Sprengstoff auf Basis von Wasserstoffperoxid und Aceton. Im Haushalt kommen diese Stoffe beispielsweise in Reinigungsmitteln und Nagellackentferner vor. Aber auch Stoffe, die in landwirtschaftlichen Produktionsmitteln vorkommen, eignen sich zur Herstellung von Sprengstoff. Im eingangs erwähnten Fall in Norwegen wurde beispielsweise das in manchen Düngern enthaltene Ammoniumnitrat verwendet: Der Attentäter gab sich als Landwirt aus, um möglichst unbemerkt eine grosse Menge an Düngemittel zu kaufen.

Die Schweiz – Selbstbedienungsmarkt für Vorläuferstoffe?

In der Europäischen Union gilt seit 2014 eine Richtlinie über den Verkauf und die Verwendung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe. In der Schweiz hingegen sind diese Stoffe im freien Verkauf erhältlich. Somit besteht eine reelle Gefahr, dass die Schweiz zu einer Bezugsquelle für Vorläuferstoffe inmitten von Europa wird oder solche Stoffe hierzulande missbräuchlich verwendet werden. Um dem vorzubeugen, sieht nun auch die Schweiz vor, den Zugang zu solchen Stoffen für Privatpersonen zu regeln. 

Geplante gesetzliche Regelung in der Schweiz

Der Bundesrat will den Zugang von Privatpersonen zu Vorläuferstoffen für Explosivstoffe beschränken. Ein Gesetzesentwurf ist bis Ende März 2018 in der Vernehmlassung und wird voraussichtlich 2019 im Parlament behandelt. Privatpersonen (gilt nicht für Landwirte) soll der Zugang zu insgesamt 8 Stoffen, unter anderem Ammoniumnitrat, nur beschränkt und mit Auflagen möglich sein. Der Verkauf von Produkten, die einen dieser Stoffe beinhalten, wird nach dem folgenden Prinzip geregelt: Produkte mit geringer Konzentration an Vorläuferstoffen sind frei erhältlich. Bei Produkten mit erhöhter Konzentration müssen Angaben zum Produkt, zur erwerbendenden Person und der Kaufgrund registriert werden. Bei Produkten mit hoher Konzentration muss der Kauf durch Fedpol bewilligt werden.

Inwiefern sind die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte von einer solchen Regelung betroffen? Professionelle Anwender, die in ihrer täglichen Arbeit solche Produkte verwenden, sind von der Regelung nicht betroffen. Landwirtinnen und Landwirte wie auch Vertreter anderer landwirtschaftlicher Berufsgruppen (z. B. Landschaftsgärtner, Betreuer von Rasensportanlagen etc.) kennen sich im Gebrauch mit diesen Produkten aus und wissen sorgfältig damit umzugehen.

Die Landwirte spielen eine wichtige Rolle

Sie als Fachperson können auf freiwilliger Basis etwas gegen den Missbrauch von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe unternehmen. Es gilt, drei einfache Massnahmen zu treffen: 

  • Lagern Sie Ihre Produkte an einem sicheren Ort. 
  • Melden Sie Fedpol den Verlust oder Diebstahl solcher Mittel. 
  • Überlassen Sie Ihre Produkte nicht unbefugten Dritten.

Für weitere Informationen oder wenn Sie einen Diebstahl oder Verlust eines einschlägigen Produktes melden möchten, konsultieren Sie die Internetseite von Fedpol www.fedpol.admin.ch, kontaktieren Sie chemicals@fedpol.admin.ch oder wählen Sie 058 460 52 10.

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Besonders Düngemittel mit hoher Stickstoffkonzentration sind sicher und gesichert zu lagern.

(UFA-Revue)

Produkte an einem sicheren Ort lagern

Allerdings: Im Ausland haben die Behörden festgestellt, dass immer wieder grosse Mengen an Düngeund Pflanzenschutzmitteln gestohlen werden. Diese Diebstähle haben nicht zwangsläufig etwas mit Terrorismus zu tun. Kriminelle Banden stehlen solche Produkte und verkaufen sie beispielsweise auf dem Schwarzmarkt, um daraus möglichst grossen Profit zu schlagen. Die Gefahr, dass aber auch Personen mit terroristischen Absichten unter den Käufern sind, ist indessen nicht zu unterschätzen. Es ist also besonders darauf zu achten, Dünger auf der Basis von Ammoniumnitrat an einem sicheren Ort zu lagern.

Verlust oder Diebstahl melden

Sind Düngemittel gestohlen worden, können Landwirtinnen und Landwirte den Diebstahl nicht nur ihrer Versicherung sondern auch Fedpol melden. Hierzu steht für jeglichen Verlust oder Diebstahl auf der Fedpol-Website ein Formular zur Verfügung.

Um welche Produkte handelt es sich?

Nicht alle Düngemittel enthalten Vorläuferstoffe für Explosivstoffe. Ob es sich um ein mit hohen Risiken behaftetes Produkt handelt oder nicht, hängt von den Inhaltsstoffen und deren Konzentration ab. Reines Ammoniumnitrat (NH4NO3) enthält 35 % Stickstoff, wird aber aufgrund von Sicherheitsbedenken bezüglich Transport und Lagerung nicht in dieser Form als Düngemittel vermarktet.

Um die Empfindlichkeit herabzusetzen, werden im Herstellungsprozess inerte Stoffe, wie etwa Kalkstein, zugesetzt. Dadurch verringert sich die Stickstoffkonzentration bei handelsüblichen Düngemitteln für die Landwirtschaft auf rund 27 % (z. B. Landor Ammonsalpeter 27). Privatpersonen (gilt nicht für Landwirte), die Produkte kaufen wollen, welche eine Konzentration von mehr als 16 % Stickstoff (entspricht rund 45 % Ammoniumnitrat) aufweisen, müssen künftig eine von Fedpol ausgestellte Erwerbsbewilligung vorweisen und die Transaktion wird registriert. Die Grafik verdeutlicht das Prinzip. Deshalb sollten besonders Düngemittel mit hoher Stickstoffkonzentration sicher gelagert und gegen Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte gesichert werden.

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