Klimarisiken gemeinsam tragen

Das Risiko von Ernteausfällen lässt sich zwar versichern. Aufgrund des Klimawandels werden Versicherungslösungen langfristig aber nur tragbar sein, wenn die Landwirtschaft ihren Beitrag zur Risikominderung leistet.

Wassermangel in der Wachstumsphase hinterlässt in einem Maisfeld deutliche Spuren. Trockenstress führt zu einem verringerten Ertrag und zu Qualitätseinb...

Wassermangel in der Wachstumsphase hinterlässt in einem Maisfeld deutliche Spuren. Trockenstress führt zu einem verringerten Ertrag und zu Qualitätseinbussen.

(Bild: Schweizer Hagel)

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Mit dem Klimawandel nimmt das Potenzial für Schäden an den Kulturen durch Frost, Trockenheit oder Überschwemmungen zu. Eine geografische Ausdehnung der Versicherungstätigkeit sowie die Versicherung unterschiedlicher Risiken sind für Agrarversicherer wichtige Strategien, um den zunehmenden Risiken aufgrund des Klimawandels zu begegnen. Deshalb versichert die Schweizer Hagel sowohl Betriebe in der Schweiz sowie auch im Ausland. 2023 hat die Schweizer Hagel zudem die Versicherung gegen Tierseuchen von AXA übernommen.

Indexversicherungen als Alternative

Weiter werden sogenannte Indexversicherungen immer wichtiger. Bei der Indexversicherung erfolgt die Entschädigungszahlung auf der Basis von Messdaten wie beispielsweise Niederschlag oder Lufttemperatur. Der Index wird laufend während der Vegetationszeit berechnet. Unterschreitet der Index den Schwellenwert, erfolgt automatisch eine Auszahlung, ohne Begutachtung des Schadens vor Ort. Insbesondere für grossflächige Ereignisse wie Trockenperioden kann eine solche Versicherungslösung eine Alternative sein (siehe Video).

Prämienverbilligungen für die Risiken Trockenheit und Frost

Ab 2025 werden vom Bund erstmals staatliche Prämiensubventionen für Ernteversicherungen ausbezahlt. Bei den Risiken Trockenheit und Frost subventioniert der Bund 30 Prozent der Prämien. Die Subventionen gelangen via Agrarversicherungen in vollem Umfang zu den Versicherten. Dies führt zu einem administrativen Mehraufwand bei den Versicherern, entlastet aber Bund und Versicherte vor zusätzlicher Administration. Ziel ist, dass sich mehr Landwirtschaftsbetriebe versichern. Die Subventionen sind gesetzlich auf acht Jahre limitiert. Im Vergleich zum Ausland erfolgt die Einführung der staatlichen Subventionen in der Schweiz spät und in geringerem Ausmass (siehe Kasten).

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Die Schweizer Hagel hat sich zum Ziel gesetzt, die Landwirtschaft aktiv bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Als Basis dient das Projekt klimaresilienter Ackerbau 2035, welches Agroscope im Auftrag der Schweizer Hagel, der fenaco und des Schweizer Bauernverbands durchgeführt hat.

Die Anpassung an den Klimawandel ist die zentrale Massnahme

Eine Versicherung alleine ist für die Erhöhung der Klimaresilienz der Betriebe nicht ausreichend. Im Zentrum muss zwingend die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel stehen.

«Ernteversicherungen müssen auch in Zeiten des Klimawandels primär als Rettungsring in Ausnahmejahren fungieren.»

Adrian Aebi, Direktor Schweizer Hagel

«Ernteversicherungen müssen auch in Zeiten des Klimawandels primär als Rettungsring in Ausnahmejahren fungieren», sagt Adrian Aebi, Direktor Schweizer Hagel, «die Anpassung an den Klimawandel muss grundsätzlich für alle Betriebe im Zentrum stehen, egal ob mit oder ohne Versicherung». Das Ziel von Politik und der Branche ist es, dass die Versicherungsprodukte so gestaltet sind, dass sie diese Anpassungsbemühungen nicht hemmen. 

Staatliche Prämiensubventionen im Ausland

Im Ausland erfolgt die staatliche Subvention meist pauschal über alle versicherten Risiken. Schätzungsweise sind weltweit 80 Prozent der Prämien in einer sogenannten Public-Private Partnership eingebunden, der Trend ist steigend. Im globalen Schnitt werden rund 50 Prozent der Prämien vom jeweiligen Staat übernommen. Besonders hoch sind die Subventionen in den USA, gefolgt von China, Indien, Kanada und der EU. Die internationale Erfahrung zeigt: Mit genügend hohen Subventionen steigt die Marktpenetration bei zunehmender Einflussnahme des Staates.

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