Das Erfassen des Tierverkehrs ist für die wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft wichtig. Vor knapp zwei Jahren wurde darum die eindeutige Identifikation und Meldepflicht auf Schafe und Ziegen ausgedehnt. Ab dem 1. Januar 2020 mussten neugeborene Schafe und Ziegen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden und Tiere, die bis anhin nur mit einer Ohrmarke versehen waren, mussten bei einem Standortwechsel mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden.
Bei der Nachmarkierung von ausgewachsenen Ziegen sei es allerdings häufig zu Entzündungen gekommen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Lebenmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Darum müssten Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, neu nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Sie dürften lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden. Für Ziegen, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden, seien aber zwei Ohrmar
Quelle: LID