Um die Alpbewirtschaftung aufrecht zu erhalten, sind Erschliessungen der Alpen unumgänglich. Die topografischen Verhältnisse oder auch geschützte Landschaften lassen Wegerschliessungen manchmal sehr teuer werden oder verunmöglichen diese sogar. In solchen Fällen bieten sich Seilbahnen als Transportmittel an. Dabei wird zwischen Material- und Personenseilbahnen unterschieden. Materialseilbahnen müssen bezüglich Sicherheit keinen Mindeststandards entsprechen und sind aus diesem Grund nicht für den Personentransport zugelassen.
Gefahr wird unterschätzt
Dass Materialseilbahnen für den Personentransport dennoch missbraucht werden, scheint eine verbreitete Praxis zu sein. In der Annahme, dass es ja «immer gut gegangen ist», sinkt das Bedenken mitzufahren. Natürlich ist der Reiz, einzusteigen und sich einen langen, anstrengenden Fussmarsch zu ersparen, nachvollziehbar. Oftmals sind sich die Benutzerinnen und Benutzer jedoch der grossen Gefahr nicht bewusst. Sie lassen sich dadurch täuschen, dass mit der Bahn grosse Lasten transportiert werden und wiegen sich in falscher Sicherheit. Geht etwas schief, wird es auf einer Seilbahn unmittelbar lebensbedrohlich.
Seilbahnbau wird unterstützt
Das Bundesamt für Landwirtschaft zeigt in einem aktuellen Beitrag, wie es unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist, eine einfache Personenseilbahn zu bauen und wie Bund und Kanton Seilbahnen auch finanziell unterstützen.
Quelle: BLW