Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft

Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Der Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich reduziert werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen.

family-1839662

Publiziert am

Der FLG-Fonds ist mit 32,4 Millionen Franken ausgestattet. Die Zinsen aus diesem Fonds werden verwendet, um die von den Kantonen zu entrichtenden Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 erwirtschaftet der Fonds jedoch keine Zinsen mehr, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer 2019 durchgeführten Subventionsprüfung die Auflösung empfahl.

Kapital geht an die Kantone

Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.

Quelle: EDI

Agrar-Quiz: Milch

Agrar-Quiz: Milch

Was wissen Sie über Milch? Nehmen Sie am Agrar-Quiz der UFA-Revue teil. Die Fragen drehen sich um Milchkühe, die Bedeutung der Milchproduktion und die Milch als Lebensmittel.

Zum Quiz

Meistgelesene Artikel

>