Im Zentrum des vorgesehenen neuen Modells steht nach wie vor eine 3-jährige EFZ-Ausbildung, wobei im dritten Jahr bereits eine Fachrichtung vertieft wird. Dazu kommt ein freiwillig viertes Lehrjahr, in dem eine weitere Fachrichtung intensiviert werden kann. So der Konsens der Vorstände des Schweizer Bauernverbands und der Agora.
4. Lehrjahr fakultativ
Mit der 3-jährigen Grundausbildung bleibt der Beruf insbesondere auch für Zweitausbildner, Nachholbildner, Nebenerwerbsbetriebe und „einfache“ Betriebe mit nur einem Betriebszweig attraktiv. Für die Führung von vielseitigeren Betrieben oder solche mit Spezialzweigen ist das Absolvieren des Zusatzjahrs vorgesehen. So ist gewährleistet, dass sie für die hohen Anforderungen des Berufs gerüstet sind. In diesem Modell sind die ersten zwei Lehrjahre innerhalb eines Berufes für alle gleich. Sie decken die Grundkompetenzen des jeweiligen Berufs ab. Im 3. Lehrjahr wählt man dann eine Fachrichtung. Anschliessend kann man in einem weiteren Jahr eine weitere Fachrichtung vertiefen. Dieses 4. Jahr ist ebenfalls ein Lehrjahr, es braucht dazu einen Lehrvertrag und einen passenden Lehrbetrieb.
Die Spezialberufe müssen noch Stellung nehmen
Im 3. und 4. Lehrjahr stehen die gleichen Fachrichtungen zur Auswahl. Der Inhalt ist also nicht aufbauend, sondern es handelt sich um andere Themen. Für den Beruf Landwirt ist denkbar: Futterbau, Ackerbau, Milchvieh, Mutterkühe und Rindviehmast, Kleinwiederkäuer, Schweinehaltung, Berg-/Alpwirtschaft, Geflügelproduktion. Die biologische Produktion ist ebenfalls als eigene Fachrichtung vorgesehen. Die Ausbildung soll es so erlauben, sich gezielt für die Führung des eigenen Betriebs und seinen Anforderungen vorzubereiten.
Das Modell ist auch für die Spezialkulturen, Geflügelfachleute oder Spezialisierung auf Schweinehaltung geeignet. Die bisherigen Berufe des Berufsfelds können dabei weiter eigenständig bestehen bleiben oder sich im Beruf Landwirt integrieren. Die Bildungsinhalte der Fachrichtungen würden von den jeweiligen Branchen definiert. Ob das gewünscht ist, müssen diese in den nächsten Wochen selbst entscheiden.
Weiteres Vorgehen
Den abschliessenden Entscheid trifft der Vorstand der OdA AgriAliForm im April 2021 ausgehend von den Wünschen der Mitgliedorganisationen. Die eigentliche Arbeit für die Revision mit der Überarbeitung der Bildungspläne geht danach erst richtig los. Bei optimalem Verlauf ist eine Umsetzung der revidierten Grundbildung ab August 2024 möglich.
Quelle: SBV