Neue Deklarationspflicht für Brot und Backwaren in der Schweiz eingeführt

Seit dem 1. Februar 2025 müssen Verkaufsstellen in der Schweiz die Herkunft von Brot und Feinbackwaren kennzeichnen. Die Kampagne «Schau drauf beim Brotkauf» des Vereins Schweizer Brot begleitet diese Neuerung.

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(Bild: Schweizer Brot)

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Mit der am 1. Februar 2025 in Kraft getretenen Deklarationspflicht sind Verkaufsstellen in der Schweiz verpflichtet, die Herkunft von Brot und Feinbackwaren klar auszuweisen. Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Transparenz zu erhöhen. Der Verein Schweizer Brot unterstützt diese Massnahme mit der Kampagne «Schau drauf beim Brotkauf» und betont: «Nur wo Schweiz draufsteht, ist auch Schweiz drin!»

Importe verdreifacht

Laut Angaben des Vereins bevorzugen 75 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer Backwaren aus heimischer Produktion, jedoch stammen nicht alle angebotenen Produkte tatsächlich aus der Schweiz. In den letzten 20 Jahren haben sich die Importe von Backwaren nahezu verdreifacht und liegen aktuell bei rund 155'000 Tonnen pro Jahr. Durch die neue Deklarationspflicht können Konsumentinnen und Konsumenten nun leichter erkennen, ob ihre Brote und Feinbackwaren wirklich aus der Schweiz stammen. Der Verein Schweizer Brot ermutigt daher dazu, beim Kauf von Backwaren auf die Herkunftsangabe zu achten.

sg

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