Im Kanton Bern ist ein einzelner Wohnmobilstellplatz in der Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei zulässig. Gemäss kantonalem Regierungsbeschluss muss sich der Stellplatz auf dem bestehenden Hofareal befinden, und es dürfen keine zusätzlichen Bauten und Anlagen für den Betrieb des Stellplatzes errichtet werden.
Das Angebot beschränkt sich laut Mitteilung auf die Zeit zwischen 1. Mai und 31. Oktober. Als weitere Bedingung muss es sich bei der Anbieterin oder dem Anbieter um die Person handeln, welche den Landwirtschaftsbetrieb führt.
Befristet bis zu drei Stellplätzen möglich
Zudem können unter den gleichen Voraussetzungen für eine Dauer von höchstens zwei Saisons bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze baubewilligungsfrei zugelassen werden. Nach Ablauf dieser Zeitdauer ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erteilt ist.
sg