Die Gemeinschaft wird in den meisten Fällen als einfache Gesellschaft organisiert, seltener als Kollektivgesellschaft. In beiden Fällen gelten die Betriebsleiter beziehungsweise die Gesellschafter als Selbständigerwerbende. Das bedeutet, dass sie weiterhin für einen Grossteil ihres persönlichen Versicherungsschutzes selber verantwortlich sind (z.B. Unfall- und Krankentaggeldversicherung, freiwillige berufliche Vorsorge etc.). Die mitarbeitenden Familienmitglieder, dazu gehören beispielsweise Ehepartner, Kinder und Enkel der Gesellschafter, sind analog den Selbständigerwerbenden zu versichern.
Unfall und Krankheit
Eine wichtige Versicherung für Gemeinschaften ist die Unfall- und Krankentaggeldversicherung der Gesellschafter. Bei einer Arbeitsunfähigkeit eines Gesellschafters kann mittels des Taggelds eine Ersatzarbeitskraft finanziert werden, und der arbeitsunfähige Gesellschafter erhält trotzdem seinen Einkommensanteil aus der Gemeinschaft.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beschäftigt die Gemeinschaft Mitarbeitende, sollten neue Arbeitsverträge ausgestellt werden, da diese Personen bei der Gemeinschaft angestellt sind und ihren Lohn von dieser erhalten. Folglich sollte sich die Gemeinschaft als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse melden, damit die Löhne über die Gemeinschaft und nicht mehr über die Einzelfirma abgerechnet werden. Die Versicherungen für die Mitarbeitenden, zum Beispiel die Globalversicherung bei der Agrisano, müssen ebenfalls auf die Gesellschaft umgeschrieben werden. Damit sind die Mitarbeitenden auch in Zukunft korrekt versichert.
Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, sind Ihnen bei Fragen rund um den Versicherungsschutz von Gemeinschaften gerne behilflich.
Quelle: Agrisano