Die einfache Gesellschaft Milchprüfung (SMP, VMI, Fromarte sowie die Ziegen-, Büffel und Schafmilchproduzenten) ist gemäss den Vorgaben des Bundes für die Umsetzung der obligatorischen Milchprüfung in der Schweiz verantwortlich. Die Laboruntersuchungen werden durch Suisselab AG auf Vertragsbasis vorgenommen. Der Bund beteiligt sich an den Laborkosten.
Aufteilung Restkosten mit Zielvorgabe
Mit der getroffenen Vertragsverlängerung bis Ende 2024 wird gleichzeitig neu von SMP und VMI empfohlen, die Restkosten bei der Molkereimilch im Verhältnis 60 zu 40 zwischen Produzenten und Verwertern aufzuteilen. Bei der Käsereimilch empfehlen SMP und Fromarte die Aufteilung gemäss den Beschlüssen der zuständigen regionalen Organisationen (z.B. Le Gruyère AOP etc.) vorzunehmen. Jährlich wird auch neu Transparenz über die umgesetzte Aufteilung geschaffen. Die neue Regelung liegt im Interesse der Milchproduzenten und gibt eine klare Zielvorgabe zur Aufteilung vor. Damit wird ein Orientierungsvakuum gefüllt.
«Altlasten» geregelt
Der Bund hat den Beitrag an die obligatorische Milchprüfung in den letzten Jahren um rund einen Viertel gekürzt. Gleichzeitig hat ein 2020 veröffentlichter Bericht der Eidg. Finanzkontrolle zur Folge gehabt, dass durch Suisselab AG bezogene Subventionen teilweise zurückbezahlt werden müssen («Altlasten»). Beides hat «schmerzhafte» Auswirkungen auf die Restkosten bei der Milchprüfung, welche gemäss Bundesverordnung durch die Produzenten und die Verwerter gemeinsam zu tragen sind. Diese werden in den nächsten Jahren deshalb eher höher ausfallen als noch 2018. Deshalb ist die neu getroffene Zielvorgabe für die Aufteilung zwischen den Branchenpartnern durchaus bedeutungsvoll.
Quelle: SMP