Systemwechsel in der Altersbestimmung bei Rindvieh und Schafen ab 2025

Per 1. Januar 2025 kommt es zu einer grundlegenden Änderung bei der Altersbestimmung von Rindvieh und Schafen: Neu werden die verschiedenen Schlachttierkategorien nicht mehr aufgrund der Anzahl Schaufeln, sondern anhand des kalendarischen Alters unterteilt.

Mastmuni
(Bild: UFA AG)

Publiziert am

Ausgangslage

Seit Jahrzehnten wird das Alter der Tiere der Rindvieh- und Schafgattung im Schlachtviehhandel anhand des Zahnwechsels (Anzahl Schaufeln) bestimmt. Diese Methode bedingt, dass den Tieren das Maul geöffnet werden muss. Sie ist zudem mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet (rassenspezifische Unterschiede, Erkennen von frisch erscheinenden Schaufeln). Da mittlerweile sämtliche Geburtsdaten von Kälbern und Lämmern in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden müssen, besteht heute die Möglichkeit, das genaue Alter der Tiere dieser Gattungen abzufragen. Daher hat der Verwaltungsrat von Proviande auf Antrag der Kommission Märkte und Handelsusanzen nach umfangreichen Analysen beschlossen, dem Bundesamt für Landwirtschaft einen Systemwechsel in der Altersbestimmung bei Tieren der Rindvieh- und Schafgattung zu unterbreiten.

Neuerungen ab 2025

Per 1. Januar 2025 werden die verschiedenen Schlachttierkategorien nun nicht mehr aufgrund der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter unterteilt. Gemäss angepasster Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW, SR 916.341.22) lauten die Definitionen in Zukunft wie folgt:

Schlachttiere der Rindviehgattung
Schlachttiere der Schafgattung

Mit dem Systemwechsel werden die Kategorien RV (Rinder/Jungkühe) und SM2 (Schafe mit 2 Schaufeln) abgeschafft. Grund dafür ist die Tatsache, dass es sich bei beiden Kategorien um keine gezielte Produktionsrichtung handelt. Sie umfassen Tiere, welche bisher in erster Linie aus züchterischen Gründen ausselektiert und über die öffentlichen Schlachtviehmärkte verkauft wurden. In den Einkaufsbestimmungen der Verwerter sind die Kategorien RV und SM2 schon heute oftmals nicht beinhaltet.

Kein finanzieller Verlust

Im Laufe dieses Jahres müssen nun verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Nebst der Kategorieneinteilung hat die Kommission Märkte und Handelsusanzen in Zusammenarbeit mit den Marktpartnern bereits die Usanzen (Abzüge und Zuschläge) auf den Wochenpreistabellen überarbeitet. In diesem Zusammenhang hat die Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben, dass die Produzenten aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV insgesamt keinen Verlust erleiden. Zwar ist der VK-Preis etwas tiefer als der RV-Preis. Andererseits entfallen der Preisabzug für Rinder mit drei bis vier Schaufeln, welche max. 900 Tage alt sind, und der Gewichtsabzug für Rinder, welche älter als 900 Tage alt sind.

Im Weiteren braucht es sowohl auf den Schlachtviehmärkten als auch in den Schlachtbetrieben entsprechende Anpassungen in den jeweiligen EDV-Systemen.

Der Systemwechsel ermöglicht in Zukunft eine einfache und exakte Altersbestimmung dank einer verlässlichen Datengrundlage. Der Umstand, dass die Tiere für die Bestimmung der Anzahl Schaufeln nicht mehr angefasst werden müssen, wirkt sich einerseits zu Gunsten des Tierwohls aus und vermindert andererseits das Verletzungsrisiko erheblich.

Text: Proviande

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