Es sei eine positive Bilanz: Der Grossteil der Schaf- und Ziegenhalter hat sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen seiner Tiere auch nach der Sömmerung korrekt gemeldet, schreibt die Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (TVD), Identitas, in einer Mitteilung. Nur noch knapp fünf Prozent aller Tiergeschichten von Schafen und Ziegen weise in der TVD einen fehlerhaften Status auf.
Dies sei vor allem deshalb erfreulich, weil die Meldepflicht für Kleinwiederkäuer erst Anfang 2020 eingeführt worden ist. Ende Jahr läuft die Übergangsfrist für die Erstregistrierung von Schafen und Ziegen ab. Ab 1. Januar 2021 wird pro fehlende Bewegungsmeldung eine Gebühr von fünf Franken erhoben.
Quelle: LID