Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU. Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen.
Ab Januar 2023 müssen sich Pilotinnen und Piloten für den Betrieb einer Drohne über 250 g registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren. Auch gilt für den Flug im Sichtkontakt neu zusätzlich eine maximale Flughöhe von 120 m. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt. (Weiterführende Informationen).
sg