Landwirte, als Selbständigerwerbende sind nicht einer obligatorischen Taggeldversicherung unterstellt. Der freiwillige Abschluss ist hingegen sehr empfehlenswert. Durch die Versicherung kann beispielsweise ein Betriebshelfer finanziert und die Weiterführung des Betriebes kurz- bis mittelfristig gewährleistet werden.
Die Wahl der Taggeldhöhe muss bedarfsgerecht sein. Bei einer Unterdeckung, also einer zu geringen Taggeldhöhe, können finanzielle Einbussen entstehen, weil z.B. die Kosten für einen Betriebshelfer nicht vollständig gedeckt sind. Eine Überdeckung kann zu Kürzungen des versicherten Taggeldes führen, denn Anspruch auf eine Taggeldleistung besteht nur, soweit kein Versicherungsgewinn erwächst.
Was macht eine gute Taggeldversicherung aus?
- Die Prämien erhöhen sich nicht periodisch. Es wird ein Tarif aufgrund des Eintrittsalters erhoben.
- Im Schadenfall verzichtet der Versicherer auf sein im gesetzlich zustehendes Kündigungsrecht, dies bewahrt davon, dass man nach einem Schadenfall nicht plötzlich ohne Taggeldversicherung dasteht.
- Im Erwerbsalter ist der Vertrag nicht befristet.
- Die vereinbarte Wartefrist wird unabhängig von der Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, innerhalb von 365 Tagen nur einmal angerechnet.
Die Agrisano bietet Betriebsleitern sowie ihren mitarbeitenden Familienangehörigen mit der kombinierten Kranken- und Unfalltaggeldversicherungeine optimale Versicherungslösung an.
Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, sind Ihnen bei Fragen zum Versicherungsschutz gerne behilflich.
Quelle: Agrisano