Tierverkehrsdatenbank für Schafe und Ziegen erfolgreich gestartet

Nach den ersten drei Monaten der Meldepflicht für Schaf- und Ziegenhaltende kann eine insgesamt positive Zwischenbilanz gezogen werden. Vor Beginn der Sömmerung sind rund zwei Drittel aller Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst. Die Meldepflicht führte zu vereinzelten Problemen, deren Ursachen aber erkannt sind und deren Behebung bereits in Angriff genommen wurde.

Schaf_Ohrmarke
(photo: Anicom SA)

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In den ersten drei Monaten der Meldepflicht registrierten mehr als rund 12’000 Tierhaltende über 308'000 Schafe und Ziegen bei der identitas AG. Damit sind rund zwei Drittel aller Schafe und Ziegen in der Schweiz erfasst. Seit Jahresbeginn wurden ausserdem über 98’700 Geburten gemeldet. Zusätzlich erfassten die Tierhaltenden mehr als 53'000 Zugangs- und Abgangsmeldungen.
Die Krisensituation rund um das Coronavirus hinterlässt seit Mitte März aber auch in diesem Bereich Spuren. So macht die identitas AG auf ihrer Website darauf aufmerksam, dass es wegen möglicher Internet-Überlastung zu Verzögerungen oder sogar kurzfristigen Ausfällen bei Zugriffen auf die TVD kommen kann. Und Ohrmarkenlieferant Allflex warnte vor möglichen Lieferverzögerungen.

Massenmeldungen vereinfachen

Im Zuge der grossen Umstellung, welche die TVD-Meldepflicht mit sich brachte, ist es vereinzelt vorgekommen, dass die elektronische Ohrmarke beim Markieren beschädigt wurde. Auch gab es einige Fälle von Infektionen nach der Markierung von adulten Tieren. Das Anbringen von Ohrmarken ist ein kleiner chirurgischer Eingriff, der sorgfältig ausgeführt werden muss.

Mit Blick auf die anstehende Sömmerung werden ab April 2020 die Möglichkeiten für Massenmeldungen erweitert. Tierhaltende können in der TVD die Zu- und Abgangsmeldungen für viele Tiere gleichzeitig erledigen. Auch wird ab Anfang April die XML-Schnittstelle «AnimalTracing» für Schafe zur Verfügung stehen. Sobald Drittanbieter ihre Systeme an diese Schnittstelle anbinden, können Meldungen aus Drittsystemen an die TVD gemacht werden.
Ferner ist ab 1. Juli 2020 auch auf den Schafmärkten ein vereinfachtes Melden möglich. Mit der von Proviande und identitas AG entwickelten Informatiklösung «Nationales Schafmarkt Programm NASP» können auf allen öffentlich überwachten Schlachtschafmärkten vereinfacht Zu- und Abgangsmeldungen an die TVD gemacht und Begleitdokumente erstellt werden.

Ausnahmeregelung für Schlachtlämmer bald zu Ende

Im Sommer geht die Ausnahmeregelung für Schlachtlämmer zu Ende. Noch bis zum 30. Juni 2020 müssen im 2019 geborene Schlachtlämmer nicht nachmarkiert werden, wenn sie vom Geburtsbetrieb direkt zur Schlachtung gelangen. Ab dem 1. Juli 2020 müssen dann ausnahmslos alle Schafe vor dem Verstellen, aber spätestens vor dem 1. Januar 2022, mit zwei Ohrmarken versehen sein, wovon eine elektronisch sein muss.
Andere Übergangsbestimmungen sind noch länger in Kraft, so etwa jene für Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden. Diese müssen erst ab dem 1. Januar 2023 mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden.

Der durch die TVD-Meldepflicht entstehende Mehraufwand ist unbestritten. Dieser zahlt sich jedoch im Fall eines Tierseuchenausbruchs, bei der Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft oder bei der vereinfachten Berechnung von Direktzahlungen aus.

Praktische Massnahmen für eine gute Nachmarkierung

Vor der anstehenden Sömmerungszeit soll auf ein Problem bei der Nachmarkierung von Schafen noch näher eingegangen werden, da es zu vereinzelten Entzündungen der Ohren gekommen war. Bei erwachsenen Schafen ist das Ohr nahe der Ohrbasis relativ dick. Es ist deshalb davon auszugehen, dass eine dort platzierte Ohrmarke möglicherweise zu eng schliesst und es dadurch zu einer Minderdurchblutung und entzündlichen Reaktionen kommen kann.
Das Markieren von Tieren ist ein kleiner «chirurgischer Eingriff» bei dem grundsätzlich Umsicht geboten ist und einige Regeln beachtet werden müssen. Ansonsten können Wundinfektionen die Folge sein.

Folgende Massnahmen sollten beachtet werden:

  • Verwenden der richtigen Ohrmarkenzange, also Allflex-Ohrmarkenzange für AllflexOhrmarken oder Caisley-Zange mit korrektem Einsatz für Allflex-Ohrmarken
  • Ohrmarke nicht zu nah am Kopf einsetzen, da dort das Ohr dick ist. Darum möglichst weit aussen am Ohr nachmarkieren (am besten 1/3 bis 1/2 von der Ohrbasis ausgehend)
  • Gute Fixierung der Tiere
  • Nach dem Einziehen der Ohrmarke Dorn- und Lochteil gegeneinander drehen
  • Einstichstelle desinfizieren
  • Nachkontrolle durchführen, im Falle von Wundinfektionen Wundreinigung und -desinfektion vornehmen.

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

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