Das Vogelgrippe-Virus tritt sowohl in der Schweiz als auch in weiten Teilen Europas seit einiger Zeit vermehrt auf. In diesem Winter haben sich mehrere hundert Wildvögel verteilt über die Schweiz angesteckt. Beim nun entdeckten Fall handelt es sich landesweit um den dritten Fall in einer Tierhaltung. Betroffen ist ein Betrieb mit rund vierzig Legehennen in Fehraltorf. Die Hühner hatten keinen Kontakt zu Wildvögeln. Der Stall war aber für Personen zum Kauf von Eiern frei zugänglich. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Personen das Virus mit den Schuhen, Kleidern oder durch ungewaschene Hände in die Geflügelhaltung eingeschleppt haben.
Rund um den Seuchenbetrieb gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen
Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, haben die Zürcher Behörden zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gehen über die bereits geltenden Schutzmassnahmen hinaus. Das Veterinäramt Zürich hat den betroffenen Betrieb gesperrt, die verbleibenden Legehennen getötet und mit der Reinigung und Desinfektion begonnen. Um den Seuchenbetrieb wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. In diesem Gebiet gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen. So dürfen Eier und Geflügel die Zone nicht verlassen. Für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel gilt die Stallpflicht. Ausserdem führt das Veterinäramt risikobasiert Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Zusätzlich wurde eine Zwischenzone von zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In dieser gelten spezielle Massnahmen nur für Grossbetriebe. Die verschärften Bestimmungen bestehen für mindestens dreissig Tage.
Vorsichtsmassnahmen gelten weiterhin für die ganze Schweiz
Der Bund hat bereits im November 2022 die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet mit erhöhten Sicherheitsauflagen erklärt und diese aufgrund der Seuchenlage bis mindestens am 30. April 2023 verlängert. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern und spezielle Hygienevorschriften beim Betreten von Geflügelhaltungen einzuhalten.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)