Der Bundesrat hat die Verordnung über die ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein verabschiedet, heisst es in einer Mitteilung. Dies wegen der starken Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Weinwirtschaft. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Die gewährte Finanzhilfe stelle eine Marktentlastungsmassnahme dar und stütze sich auf zwei Säulen: die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein und die Senkung der von den Kantonen festgelegten Höchsterträge für die Weinernte 2020. Für jeden Liter deklassierten AOC-Wein werde ein Bundesbeitrag von maximal 2 Franken gewährt.
Die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes beläuft sich auf insgesamt 10 Mio. Franken. Sie wird proportional zur Rebfläche der Kantone aufgeteilt, um gleiche Voraussetzungen für alle Schweizer Weinbetriebe zu schaffen, meldet der Bundesrat. Sobald die Finanzhilfe des Bundes ausgeschöpft sei, könnten die Kantone diese weiterführen. Die Bundeshilfe zur Entlastung des Marktes ergänze die finanzielle Unterstützung, die der Bund für die Absatzförderung des Schweizer Weins durch die Branche bereits zur Verfügung stelle.
Quelle: LID