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Nutztiere

Schweizer Schafhaltung: Nationale Moderhinke-Bekämpfung

Moderhinke verursacht bei Schafen starke Schmerzen und stellt für die betroffenen Betriebe eine grosse Herausforderung dar. Zur Sanierung benötigt es konsequent durchgeführte Massnahmen. Am 1. Oktober 2024 startet ein nationales Bekämpfungsprogramm, das die Zahl der betroffenen Betriebe bis 2029 auf unter ein Prozent senken soll.

Kniendes Weiden: die typische Haltung eines an Moderhinke erkrankten Schafes. 

Kniendes Weiden: die typische Haltung eines an Moderhinke erkrankten Schafes. 

(Bild: BGK)

Publiziert am

Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK), Leiter Sektion Schafe

Es wird vermutet, dass rund ein Drittel aller Schafbetriebe in der Schweiz von Moderhinke betroffen sind. Die Klauenerkrankung, die auch Klauenfäule genannt wird, ist ansteckend und schmerzhaft, der Erreger ist das Bakterium Dichelobacter nodosus. Moderhinke kommt in der ganzen Schweiz vor, regional jedoch unterschiedlich häufig. Für die Schafhalter bedeutet die Krankheit einen grossen ökonomischen Verlust, unter anderem durch die verlängerte Mastdauer betroffener Tiere, verbunden mit einem enormen Arbeitsaufwand für die Pflege und Behandlung. Die Moderhinke stellt auch ein Tierschutzproblem dar, da betroffene Tiere oft unter starken Schmerzen leiden und nur noch auf die Vorderknie gestützt fressen können.

Moderhinke-Bekämpfungsprogramm in Schweizer Schafhaltungen startet am 1. Oktober 2024

Nach Annahme der parlamentarischen Motion eines Bündner Nationalrats im Jahr 2014 wurde der Bundesrat beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit schweizweit eine koordinierte Bekämpfung der Moderhinke durchgeführt werden kann. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erarbeitete daraufhin das Konzept zur nationalen Moderhinke-Bekämpfung (siehe Grafik), welches am 1. Oktober 2024 startet.

In einer ersten Untersuchungsperiode werden alle Schafhaltungen der Schweiz im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 mittels Tupferproben einer risikobasierten Auswahl ihrer Schafe auf ihren Herdenstatus hin kontrolliert. Diese Kontrollen werden von amtlichen Kontrollpersonen durchgeführt und vom Kanton finanziert.

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Konzept der nationalen Moderhinke-Bekämpfung.

Empfohlenes Sanierungsprogramm vom BGK

  1. Zu Beginn der Sanierung einer an Moderhinke erkrankten Herde werden bei jedem Schaf die Klauen kontrolliert und wenn nötig geschnitten. Dabei ist es wichtig, sämtliches losgelöstes Horn sorgfältig zu entfernen. Idealerweise wird dabei für eine spätere Verlaufskontrolle das Moderhinke-Stadium von jedem Tier protokolliert.
  2. Im Anschluss werden alle Schafe in ein Klauenbad gestellt, in welchem sie während zehn Minuten verweilen müssen. Als Klauenbademittel dürfen nur zur Behandlung der Moderhinke zugelassene Produkte verwendet werden. Nach dem Klauenbad sollten die Schafe für rund eine Stunde auf einem befestigten Platz bleiben, damit die Badelösung an den Klauen trocknen und optimal einwirken kann.
  3. Zum Schutz vor einer Reinfektion werden die Schafe anschliessend idealerweise in einen frisch eingestreuten Stall oder auf eine Weide gebracht, auf welcher während mindestens vier Wochen keine Schafe mit Moderhinke geweidet haben.

Dieses Prozedere wird zweimal wöchentlich wiederholt. Durchschnittlich braucht es für eine erfolgreiche Sanierung zwölf Klauenbäder. Es muss also mit einer Sanierungsdauer von mindestens sechs Wochen gerechnet werden. Wenn keine Anzeichen von Moderhinke mehr vorliegen, wird frühestens zehn Tage nach dem letzten Klauenbad mittels Tupferproben der Moderhinke-Status der Herde erneut bestimmt.

Weitere Informationen zur Moderhinke: www.bgk-sspr.ch, www.moderhinke.unibe.ch, www.blv.admin.ch

Moderhinke-Erreger-Nachweis bedeutet: Kein Tierverkehr mehr

Betriebe, bei welchen der Moderhinke-Erreger nachgewiesen wird (roter Pfeil), gelten als Moderhinke-positiv und der Kanton verfügt eine einfache Sperre 1. Grades. Das bedeutet, dass kein Tierverkehr mehr stattfinden darf, ausser zur direkten Schlachtung. Auch wird dem Betrieb in der TVD der Status «gesperrt» zugeordnet. Diese Sperre wird erst aufgehoben, nachdem der Betrieb erfolgreich saniert wurde und der Moderhinke-Erreger bei der Nachkontrolle nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Für die Sanierung ist der Tierhalter verantwortlich, der auch die Kosten dafür tragen muss.

Betriebe, bei welchen der Moderhin-ke-Erreger nicht nachgewiesen wird (grüner Pfeil), gelten als Moderhinke-negativ und unterliegen keinen Einschränkungen im Tierverkehr. Diese Betriebe erhalten in der TVD den Status «frei», sie müssen aber alles daransetzen, sich weiterhin vor einer Infektion zu schützen.

Moderhinke-Bekämpfungs-Programm dauert fünf Jahre

In der zweiten Untersuchungsperiode vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 werden erneut alle Schafhaltungen auf ihren Herdenstatus hin kontrolliert und das weitere Vorgehen entspricht dem oben Beschriebenen. Es ist geplant, diese Kontrollen während fünf Jahren zu wiederholen. Ziel ist, dass nach Ablauf dieser Zeit im Jahr 2029 der Moder-hinke-Erreger nur noch in weniger als einem Prozent der Schweizer Schafhaltungen nachgewiesen werden kann.

Moderhinke-Sanierung im Winterhalbjahr

Zur Sanierung der Betriebe, bei denen der Moderhinke-Erreger nachgewiesen wurde, wird das bewährte Sanierungskonzept vom Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) empfohlen (siehe Kasten). Dieses beruht im Wesentlichen auf den drei Säulen Klauenschnitt, Klauenbad und Biosicherheit (Schutz vor Reinfektion).

Es wird empfohlen, eine Sanierung möglichst im Spätherbst oder Winter während der Stallhaltungsperiode in Angriff zu nehmen. 

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