Die Einführung einer Mindestfläche an Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerland wurde um ein Jahr verschoben. Solche Flächen leisten aber jetzt schon einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft.
Eine solche BFF sind Säume auf Ackerflächen, auch «Krautsaum» genannt. Vorbilder hierzu finden sich in der Natur entlang von Waldrändern, Gewässern, Wegrändern, Hecken oder Strassen – überall, wo die Vegetation wenig oder gar nicht geschnitten wird.
Ein solcher Saum schützt vor Erosion und fungiert als Pufferzone. Als lineares Ökoelement vernetzen Krautsäume verschiedene Lebensräume und dienen als Wanderkorridor für Tiere. Ökonomisch bietet der Saum mit einem Grundbeitrag von 3300 Franken je Hektare und, falls in der Vernetzung, mit einem zusätzlichen Vernetzungsbeitrag von 1000 Franken je Hektare auch finanziell eine interessante BFF-Option.
Stabiler Krautsaum dank Gräsern
Die Mindeststanddauer des Krautsaums beträgt zwei Jahre – eine maximale Anlagedauer gibt es nicht. Im Gegensatz zu Brachen oder Nützlingsstreifen enthält ein Saum auch Gräser. Diese erhöhen die Stabilität des Bestandes, helfen bei der Unkrautunterdrückung und bilden ökologisch wichtige Strukturen. Am besten wächst der Krautsaum an sonniger und trockener Lage. Dennoch kann er als einzige Acker-BFF auch auf feuchten und schattigen Standorten angelegt werden. Nicht geeignet sind Standorte angrenzend an mäuseanfällige Kulturen (zum Beispiel Obstanlagen), da Mäuse das Altgras im Saum lieben.
Im Krautsaum ist einiges los
Der Saum auf der Ackerfläche wird in Streifen mit einer maximalen Durchschnittsbreite von zwölf Metern angelegt. Zwischen zwei Ackerkulturen ist ein Saum aus ökologischer Sicht besonders wertvoll. In ihm wimmelt es von Leben: Insekten nutzen die markhaltigen Stängel als Brutplatz, und Spinnen finden genügend Beute. Der Insektenreichtum stellt eine wichtige Nahrungsgrundlage für viele Vögel dar. Hermeline suchen Schutz und jagen Mäuse, Feldhasen wiederum ruhen sich aus. Sogar Amphibien und Reptilien finden im Saum ein Zuhause. Nützlinge, wie beispielsweise die Schwebefliege, finden ebenfalls Nahrung und ein Überwinterungsquartier. Somit können sie wirkungsvoll Schädlinge in den angrenzenden Kulturen bekämpfen.
Unkrautkur wenns grün ist
Das Saatbett zur Neuanlage eines Krautsaums muss zum Zeitpunkt der Aussaat sauber und abgesetzt sein. Die erste tiefe Bodenbearbeitung (Pflug oder Grubber auf 20 – 25 cm) erfolgt so früh wie möglich. Am besten bereits im Herbst des Vorjahres, mindestens aber vier Wochen vor der Saat. Direkt anschliessend wird mit der Kreiselegge geeggt. Dann folgt die Unkrautkur: Immer wenn die Streifen wieder grün sind, wird die Spontanvegetation oberflächlich zerstört mittels Federzinkenegge oder flach eingestellter Kreiselegge.
Verunkrautung im Aussaatjahr
Das konventionelle Saatgut für den Saum auf Ackerflächen ist dank Bio-Stufe 3 auch für den Bio-Landbau zugelassen. Die beste Saatzeit liegt zwischen April und Mitte Mai. Frühlingssaaten sind den Herbstsaaten meist überlegen, mit Ausnahme entwässerter Moorböden, dort kann eine Herbstsaat vorteilhaft sein. Kurz vor der Saat wird die Kruste nochmals oberflächlich aufgebrochen, und die Saat erfolgt oberflächlich (mittels Krummenacher) ohne Einarbeitung. Direkt nach der Saat wird mit der Cambridgewalze gewalzt.
Frühlingssaaten sind den Herbstsaaten meist überlegen.
Saumarten laufen eher zögerlich auf, einige keimen sogar erst ein oder zwei Jahre später. Im Aussaatjahr «verunkrautet» der Saum oft mit einjährigen Ackerunkräutern. Dies ist gewöhnungsbedürftig, aber diese Spontanvegetation schützt die keimende Saat vor Austrocknung und sengenden Sonnenstrahlen. Wird sie zu dicht, sodass kein Licht mehr auf den Boden fällt, kann ein Säuberungsschnitt durchgeführt werden. Dieser zerstört jedoch die einjährigen Arten (Mohn und Kornblumen) und sollte nur bei Bedarf durchgeführt werden.
Schnitttermin ist immer falsch
Jährlich ist alternierend auf der Hälfte der Fläche ein Schnitt vorgeschrieben, um Verbuschung vorzubeugen. Das Schnittgut kann als Streuhaufen liegen gelassen oder je nach Zusammensetzung zum Beispiel als Ökoheu oder Einstreu genutzt werden. Mulchen ist erlaubt und aus floristischer und wirtschaftlicher Sicht auch geeignet: Der Boden wird geschont, die Pflanzenteile fallen zusammen und die Keimlinge können sich optimal etablieren. Für die Fauna ist Mulchen jedoch katastrophal, da Insektenlarven und -eier zerstört werden.
Der Schnitttermin darf frei gewählt werden, ist jedoch grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt falsch. Für die enthaltenen Wiesenblumen wäre der optimale Schnitt Mitte Juni, für die Pionier- und Saumarten Mitte bis Ende August, für die feuchten Saumarten jedoch erst Ende September / Anfang Oktober. Als Faustregel gilt ein Schnitt in der zweiten Augusthälfte. Wird der Schnittzeitpunkt über die Jahre variiert, können am meisten Arten erhalten bleiben. Im einen Jahr wird Mitte August geschnitten, das nächste Jahr erst Anfang Oktober und einmal bereits im Frühjahr.
Unser Tipp
Was muss im Krautsaum weg, und was darf bleiben?
Die wichtigste Pflegemassnahme ist die regelmässige Kontrolle und Bekämpfung von Wurzelunkräutern (Blacken, Ackerkratzdisteln), Neophyten (Goldruten, Berufkraut) und schnell wachsenden Gehölzen (Eschen, Ahorn, Weiden). Vereinzelt aufkommende Brennnesseln sind jedoch sehr wertvoll und sollten keinesfalls bekämpft werden.