Was die Reisebranche in die Knie zwingt, beschert Landwirtschaftsbetrieben mit einem agrotouristischen Angebot zusätzliches Einkommen. Wegen der Reisebeschränkungen entschieden sich letzten Sommer viele für Ferien auf Schweizer Bauernhöfen. Gemäss dem Verein Agrotourismus Schweiz wurden letztes Jahr zwölf Prozent mehr Logiernächte und zehn Prozent mehr Umsatz generiert. Auf der Buchungsplattform stieg der Umsatz um 35 Prozent. «Es gibt Landwirtschaftsbetriebe, die mittlerweile bis zu einem Drittel ihres Gesamtumsatzes mit dem Beherbergen von Gästen machen», sagt Geschäftsführer Andreas Allenspach. Der Trend gehe klar Richtung Ferienwohnung, Zimmer und Camping.
Lauschige Plätze im Grünen
Immer häufiger sind Übernachtungsmöglichkeiten an exklusiven Plätzen gewünscht, die man ganz für sich alleine hat. Hier wird es für die Landwirtschaftsbetriebe interessant, die ohne grössere Investitionen ins Geschäft einsteigen wollen. Vor allem Betriebe in der Berg- und Hügelzone können in diesem Bereich auftrumpfen. Ruhe, eine schöne Aussicht und die Nähe zur Natur sind oft schon von der Lage des Hofes gegeben.
Kari Bürgi, Landwirt«Während der letzten Saison verbuchten wir auf unserem Hof rund 300 Stellplatzvermietungen»
Ist eine minimale Infrastruktur vorhanden, kann ein Stell- oder Zeltplatzangebot zu einer attraktiven zusätzlichen Einnahmequelle werden. Kari Bürgi bietet auf seinem Betrieb mit Zebu-Mutterkuhherde neben einer Eventgastronomie in Hofnähe drei Stellplätze für Wohnmobile an. Aufgrund des bereits bestehenden Eventlokals und der dazugehörigen sanitären Infrastruktur winkten die Schwyzer Raumplanungs-Beamten die drei Stellplätze im Sinne einer Nutzungsergänzung durch. Auf 800 m ü. M. geniessen seine Gäste fernab von Campingplatz-Trubel die Aussicht auf Rigi, Mythen, den Zuger- und den Lauerzersee. Elektrischer Strom und Grill ist inklusive. Pro Nacht und Stellplatz verlangt der Innerschweizer Nebenerwerbs-Landwirt 40 Franken. Er ist bereits vor vier Jahren ins Cam-per-Geschäft eingestiegen und konnte vom aktuellen Boom profitieren: «Während der letzten Saison verbuchten wir auf unserem Hof rund 300 Stellplatzvermietungen», freut sich Bürgi, der so die Einnahmenausfälle seiner Gastronomie ein gutes Stück kompensieren konnte.
Der Profi übernimmt das Booking
So geschmeidig lief es für den Outdoor-Hotelier aber nicht von Beginn an. Lehrgeld bezahlte Bürgi vor allem in der Zusammenarbeit mit Buchungsplattformen. «Über die internationalen Anbieter gab es immer wieder Reservierungen, ohne dass je ein Camper erschien», erinnert er sich. Mittlerweile hat Bürgi das Booking an die Schweizer Vermittlungsplattform Nomady ausgelagert. Das Naturcamping-Startup aus Einsiedeln (SZ) hat aktuell rund 180 Plätze schwerpunktmässig in der Zentralschweiz, im Napfgebiet und im Bündnerland im Angebot und setzt vor allem auf Outdoor-Erlebnis und Exklusivität.
Oliver Huber, Nomady«Wir wollen mit unserem Angebot qualitätsbewusste Individualtouristen ansprechen.»
Im Gegensatz zu ihren internationalen Mitbewerbern kennen hier die Verantwortlichen die Gastgeber und stehen mit ihnen, bei Bedarf, in direktem Kontakt. «Wir wollen mit unserem Angebot qualitätsbewusste Individualtouristen ansprechen, die das Naturerlebnis suchen und darauf bedacht sind, möglichst wenig Spuren zu hinterlassen», sagt Geschäftsführer und Gründer Oliver Huber. Wer bei Nomady einen Platz bucht, bekennt sich nicht nur zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern schliesst zusätzlich einen Pakt, der ein respektvolles Verhalten gegenüber Natur und Umwelt beschreibt.
Entsprechend konzentriert sich der Vermittler auf Gastgeberseite auf Anbieter, die nachhaltigen Tourismus bevorzugen und zugleich attraktive Plätze bereitstellen können. «Ein Parkplatz neben dem Gülleloch kommt bei uns nicht ins Angebot», sagt Huber.
Gratis gibt es diese Dienstleistung aber nicht, weder für Gäste noch für Gastgeber. Nomady verlangt für ihre Dienstleistung 15 Prozent der Einnahmen. Die Rechnung geht für Bürgi aber trotzdem auf: «Es ist nun alles sauber geregelt und mein administrativer Aufwand ist praktisch null», sagt er. Als Gastgeber hat man die Möglichkeit, unter drei verschiedenen Stornierungsbedingungen zu wählen: drei Tage, zehn Tage oder gar nicht. Bürgi hat sich für den Mittelweg entschieden: «Da alles über Vorauskasse läuft, hat man sein Geld, ob nun jemand kurzfristig absagt oder gar nicht erst kommt.»
Grauzone ausserhalb der Bauzone
Nicht immer ist der Weg ins Camping-Geschäft ein Spaziergang. Grundsätzlich sind solche kommerziellen Umnutzungen ausserhalb der Bauzone nicht zonenkonform.
Hansueli Schaub, Agriexpert«Wer professionell ins Geschäft einsteigen will, sollte dies unbedingt in Absprache mit der Gemeinde tun.»
Ohne behördlichen Segen bewegt man sich immer in einer rechtlichen Grauzone. «Wer professionell ins Geschäft einsteigen will, sollte dies unbedingt in Absprache mit der Gemeinde tun», rät deshalb auch der Raumplanungsspezialist Hansueli Schaub von Agriexpert. Relevant in diesem Zusammenhang ist der Artikel 24 a des Raumplanungsgesetzes (siehe Box). Dabei ist ein spezielles Augenmerk auf die Begleiterscheinungen zu legen, die bei einer Umnutzung entstehen können. «Die Anforderung, dass keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen dürfen, erweist sich in der Praxis in vielen Fällen als sehr hohe Hürde», weiss Schaub aus seiner langjährigen Beratertätigkeit. Ein Stellplatzangebot für Camper in einem sensiblen Gebiet, könne rasch verschiedene Anspruchsgruppen auf den Plan rufen. Schaub rät deshalb, Behörden von Anfang an miteinzubeziehen und wenn nötig eine Baubewilligung einzureichen. Wer aus der Gästebeherbergung ein zuverlässiges Geschäft machen möchte, müsse auf Planungssicherheit setzen können.
Rechtsgrundlage Raumplanungsgesetz (RPG)
Art. 24 a Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen ausserhalb der Bauzonen
- Erfordert die Änderung des Zwecks einer Baute oder Anlage ausserhalb der Bauzonen keine baulichen Massnahmen im Sinne von Artikel 22 Absatz 1, so ist die Bewilligung zu erteilen, wenn:
a. dadurch keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen; und
b. sie nach keinem anderen Bundeserlass unzulässig ist. - Die Ausnahmebewilligung ist unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass bei veränderten Verhältnissen von Amtes wegen neu verfügt wird.
Wildcamper besser lenken
Um Gemeinden und Raumplaner wohlwollend gegenüber Gesuchstellern zu stimmen, weibeln auch die Verantwortlichen von Nomady bei diesen und Tourismusorganisationen. Dabei rennen sie nicht selten offene Türen ein: «Mittlerweile kommen Naturpärke direkt auf uns zu, um das boomende Wildcampen besser lenken zu können», sagt Huber. Nicht überall ist das Übernachten in freier Natur klar geregelt. In zahlreichen Kantonen ist es generell verboten, in anderen überlassen es die Raumplaner den Gemeinden, individuelle Regeln aufzustellen.
Frühstücksei oder Grillsteak
Zahlreiche Gastgeberbetriebe reichern ihr Angebot mit zusätzlichen Dienstleistungen an, etwa in der Kombination mit ihrer Direktvermarktung oder einem Frühstückskorb.
Kari Bürgi, Landwirt«Ein Stellplatzangebot ist nicht gleichzusetzen mit Ferien auf dem Bauernhof»
Den Betreuungsaufwand beschreibt Kari Bürgi insgesamt als minimal: «Ein Stellplatzangebot ist nicht gleichzusetzen mit Ferien auf dem Bauernhof», sagt er. Oft beschränke sich der Kontakt auf die Begrüssung und die Verabschiedung. «Leute, die so reisen, suchen hauptsächlich Ruhe». Wenn seine Gäste nach einer kräfteraubenden Wanderung abends dann doch noch ein saftiges Zebu-Steak aus hofeigener Produktion auf den Grill legen wollen, ist das für ihn ein willkommener Nebeneffekt.
Vermittlungsplattformen für Agrotouristische Angebote in der Schweiz
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