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Betriebsführung

Eine gute Scheidung ist kein Zufall

Ehescheidung ist ein schwieriges Thema. Trotzdem sollten Paare bereits vor der Heirat über die möglichen Folgen einer Trennung oder Scheidung sprechen; das raten die beiden Fachfrauen Sandra Contzen und Christine Burren.

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Wenn sich ein Liebespaar entscheidet zu heiraten, sind Gespräche über eine mögliche Scheidung alles andere als willkommen. Mit dem Ja-Wort sind die Vorstellung und der Wunsch verbunden, ein Leben lang zusammenzubleiben. Wird das Thema trotzdem angesprochen, kann dies das Gegenüber verunsichern und misstrauisch machen.

Dieses heikle Thema vor der Hochzeit anzusprechen, hat aber durchaus seine Berechtigung, denn aktuell werden in der Schweiz zwei von fünf Ehen geschieden. Genaue Zahlen aus der Landwirtschaft sind nicht bekannt. Tatsache ist aber, dass Ehescheidungen auch in der Landwirtschaft vorkommen – Tendenz steigend.

«Mein Ratschlag an Verheiratete? Reden, reden, reden! Nicht warten bis das Fass voll ist, redet vorher»

sagte eine geschiedene Bäuerin

Mit der Heirat wird der Vertrag abgeschlossen, das Leben fortan gemeinsam zu bestreiten. In jedem anderen Vertrag sind die Eintrittsklauseln, Kündigungsbedingungen und weiteren Abmachungen klar definiert und vor Abschluss bekannt. Wieso also nicht auch bei der Eheschliessung? Weshalb nicht auch darüber sprechen? Welche Punkte vor der Eheschliessung diskutiert werden sollten, erfahren Sie auf hier.

Ein gutes Miteinander während der Ehe anstreben

In der Ehe angekommen, ist dies alles andere als ein Selbstläufer. Die eheliche Partnerschaft muss gepflegt werden und ist dauernden Veränderungen ausgesetzt, weil sich Lebenssituationen und individuelle Wünsche wandeln. Folgendes kann zu einem «Guten Miteinander» beitragen: 

  • Sich Zeit nehmen für gemeinsame Gespräche, um sich über Freuden, Sorgen, Ängste, Erwartungen und Erlebnisse auszutauschen. 
  • Ziele, Rollen, Verantwortungen, Aufgaben und Arbeitsabläufe von Zeit zu Zeit überprüfen und wenn nötig neu aushandeln und vereinbaren. 
  • Sich gegenseitig wertschätzen und unterstützen. 
  • Gemeinsam als Paar unterwegs sein und trotzdem unabhängig und selbständig als Person im Leben stehen.

Die Trennung kommt schleichend

Erleidet die Ehe aus den unterschiedlichsten Gründen Schiffbruch, wird der Entscheid, sich zu trennen und scheiden zu lassen, nicht von heute auf morgen gefällt. Der Leidensweg bis zum Zeitpunkt, zu dem ein Ehegatte den definitiven Entschluss zur Auflösung der Ehe fasst, kann Jahre dauern.

«42 Prozent der an der Umfrage Teilnehmenden haben sich innerhalb eines Jahres nach der Trennung scheiden lassen. Dennoch dauerte es im Durchschnitt zwei Jahre vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung »

Quelle: Umfrage zum Projekt «Ehescheidungen in der Landwirtschaft», HAFL 2019

Ist die Trennung dann aber konkret und ausgesprochen, bedeutet dies ein einschneidender Moment im Leben der ganzen Bauernfamilie. «Der schwierigste Moment war ganz klar der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Dann realisierst du es erst richtig, was Trennung bedeutet», blickt eine betroffene Bäuerin zurück. Insbesondere für diejenige Person, welche den Hof verlässt, in den meisten Fällen die Frau, bricht ein ganzes System zusammen. Denn der Bauernhof, auf dem die Familie zusammenlebt, die Freizeit verbringt und wichtige soziale Kontakte darüber laufen, ist oftmals auch Arbeitsort und dient nicht zuletzt als Lebensgrundlage. Der zurückbleibende Mann muss sich plötzlich auch um die Arbeiten der wegziehenden Partnerin kümmern und deren Rolle übernehmen. Körperliche und emotionale Überbelastung sind damit vorprogrammiert. Was die Trennung rechtlich wie auch finanziell bedeutet und welche Massnahmen getroffen werden müssen, erfahren Sie hier.

Unterschiedliche Wege führen zur Scheidung

Soll eine Ehe nach der Trennungsphase definitiv aufgelöst werden, ist eine Scheidung unumgehbar. Dazu stehen den Ehegatten grundsätzlich drei Wege zur Verfügung. Welche diese sind, wird auf den hier genauer beschrieben. Mit der Scheidung wird die Ehe aufgelöst und das gemeinsame Leben möglichst in allen Belangen getrennt. Da es über die Scheidung hinaus immer noch Kontaktpunkte gibt, zum Beispiel die gemeinsamen Kinder, schreibt das Gesetz vor, welche Punkte die Ehegatten im Scheidungsfall in einem Vertrag, der sogenannten Scheidungskonvention, zu regeln haben. Lesen Sie dazu den Artikel hier sowie diesen und erfahren Sie, wie geschiedene Bäuerinnen und Bauern die Folgen der Scheidung geregelt haben und welche Auswirkungen diese insbesondere auch auf den Landwirtschaftsbetrieb gehabt haben.

Hilfe in Anspruch nehmen

Eine Trennung und eine Scheidung lasten schwer auf den betroffenen Personen. Wie sich dies im Einzelfall auswirkt, ist sehr unterschiedlich. Es ist deshalb wichtig, dass betroffene Personen frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Sei dies für eigene psychologische Aspekte oder aber Hilfe für die Erarbeitung der Scheidungskonvention. Welche Möglichkeiten es gibt und weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den hier.

Die Mehrheit der Betriebsleitenden und der Eigentümer in der Schweizer Landwirtschaft sind Männer. Deshalb wir in diesem Heft, falls nicht anders erwähnt, vom Mann als Eigentümer und Betriebsleiter und von der Frau als Nichteigentümerin und Nichtbetriebsleiterin ausgegangen. 

Dank

Dieses Sonderheft der UFA-Revue ist ein Resultat des Projektes Ehescheidungen in der Landwirtschaft der Berner Fachhochschule, Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (BFH-HAFL). Das Projekt bezweckte zum einen, eine ausführliche Datengrundlage über Ehescheidungen in der Schweizer Landwirtschaft zu generieren. Zum andern sollten die Resultate in ein Hilfsmittel für landwirtschaftliche Familien und Ehepaare münden, welches sie beim Scheidungsprozess unterstützt und fachlich informiert. Im Projekt waren als Praxispartner mit dabei: Ueli Straub (Agridea), Agnes Schneider (Mediation), Irene Koch (Anwältin), Silvia Hohl (Landwirtschaftliche Beratung und Bildung; pensioniert) und Karin Mattmann-Beerli (Treuhand). Verschiedene Institutionen hatten beratend und zur Qualitätssicherung Einsitz in der Projektbegleitgruppe: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW); Agriexpert Schweizer Bauernverband (SBV), Schweizer Bäuerin-nen- und Landfrauenverband (SBLV); Departement Soziale Arbeit der Berner Fachhochschule. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft und von der Fondation Sur-la-Croix finanziert. An dieser Stelle gilt den beiden Institutionen ein herzlicher Dank.

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