Im Rahmen der routinemässigen BSE-Überwachung hat das untersuchende Labor bei einer altershalber euthanisierten dreizehnjährigen Kuh im Kanton St. Gallen die atypische Form von BSE nachgewiesen. Der Tierkörper wurde fachgerecht entsorgt und verbrannt. Dadurch ist kein Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt. Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr.
Im Unterschied zur klassischen BSE kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten. Seit dem 1. Dezember 1990 ist in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten.
Im März 2023 war im Kanton Graubünden im Rahmen der routinemässigen Überwachung BSE bei einer zwölfjährigen Kuh nachgewiesen worden. Es handelte sich ebenfalls um die atypische Form. Die beiden Fälle stehen jedoch in keinem Zusammenhang.
Die klassische BSE wurde hierzulande erfolgreich bekämpft. Die Schweiz gilt seit 2015 international als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko. Atypische Fälle wie der aktuelle ändern diesen Seuchenstatus nicht.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)