Verkäsungszulagen bleiben bei 15 Rappen

Die Verkäsungszulagen werden nun doch nicht von 15 auf 14 Rappen je kg Milch gesenkt.

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Der Bundesrat hat die Milchpreisstützungsverordnung angepasst. Diese Anpassung folgt auf den Beschluss des Parlaments, das Budget für Milchzulagen um 8 Millionen Franken auf insgesamt fast 390 Millionen Franken zu erhöhen. Diese Entscheidung ist während der Wintersession 2021 getroffen worden. Darum werden ab Januar die Verkäsungszulagen weiterhin 15 Rappen je Kg Milch betragen und nicht 14 Rappen, wie am 3. November angekündigt.

sg

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