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Gemäss der Direktzahlungsverordnung sind Biodiversitätsförderflächen (BFF) als Teil des Ökologischen Leistungsnachweises Pflicht. Es gibt zwei BFF-Qualitätsstufen. Stufe Q1: Die BFF wird nach bestimmten Kriterien bewirtschaftet. Stufe Q2: Es sind noch zusätzlich Pflanzenindikatorarten oder Kleinstrukturen vorhanden. Eine Agroscope-Studie konnte zeigen, dass die durchschnittlich gezählte Anzahl verschiedener Pflanzenarten in BFF Q2 am höchsten ist und vom Tal in die höheren Lagen hin zunimmt.
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