Seit August 2024 breitet sich die Blauzungenkrankheit in der Schweiz aus. Diese Viruserkrankung wird durch stechende Insekten, sogenannte Gnitzen, übertragen. Alle Wiederkäuer sind empfänglich, aber vor allem Schafe und Rinder zeigen erkennbare Symptome. Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche.
In der Schweiz treten derzeit die Serotypen BTV-3 und BTV-8 auf. BTV-8 war ab 2008 bereits präsent, wurde aber ab 2020 nicht mehr registriert. Laut dem Berner Kantonstierarzt Reto Wyss sank dadurch die Immunität der Tierpopulation und das Virus konnte 2024 wieder Fuss fassen, da es in Europa nach wie vor aktiv war. BTV-3 trat 2024 erstmals auf in der Schweiz.
Symptome und Krankheitsverlauf der Blauzungenkrankheit
Die Krankheit kann zu Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Lahmheit und Aborten führen. Bei Schafen sind die Symptome oft stark ausgeprägt, und die Sterblichkeitsrate ist höher als bei Rindern. Rinder zeigen häufig mildere Verläufe, können aber auch schwere Symptome entwickeln, wie einen starken Rückgang der Milchleistung.
Impfung gegen Blauzungenkrankheit
Impfstoffe gegen BTV-3 stehen zur Verfügung. Die Impfung bietet keinen vollständigen Schutz, kann aber den Krankheitsverlauf mildern. Sie gilt derzeit als die einzige wirksame Massnahme gegen schwere Verläufe. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die Vereinigung Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) und die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) empfehlen dringend, Tiere vor Beginn der warmen Jahreszeit impfen zu lassen. «Es wird erwartet, dass sich mit den wärmeren Temperaturen ab Juni das Virus massiv vermehren wird und sich somit mehr Tiere anstecken und schwerer erkranken als im 2024», sagt Reto Wyss und ergänzt: «Die Impfung ist für alle Betriebe mit Schafen oder Rindern sinnvoll, da auch bei Rindern langfristige wirtschaftliche Verluste entstehen können.» Aufgrund temporärer Lieferengpässe ist es wichtig, dass Tierhaltende dem Tierarzt den Bedarf möglichst rasch bekannt geben.
Der Bund wird sich an den Kosten der Impfung beteiligen gemäss Parlamentsentscheid von Dezember 2024. Tierhaltende, die ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft haben, werden rückwirkend entschädigt. Das BLV unternimmt zudem grosse Anstrengungen, dass auch ein Impfstoff gegen BTV-8 beschafft werden kann.
Vorbeugung gegen Insekten
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit sollten Tierhaltende folgende Massnahmen ergreifen, um die Tiere zu schützen:
- Verwendung von Insektenschutznetzen
- Gute Lüftungen in Ställen
- Regelmässige Behandlung der Tiere mit Insektenschutzmitteln
- Häufiges Misten
- Zerstörung oder Trockenlegung von Brutplätzen der Gnitzen
Unser Tipp
Impfempfehlung gegen Blauzungenkrankheit
Für die Grundimmunisierung wird eine zweimalige Impfapplikation im Abstand von drei bis vier Wochen empfohlen. Die Immunität beginnt rund drei bis vier Wochen später. Der Impfschutz wird auf rund ein Jahr geschätzt.
Grundimmunisierung Rinder
- Zweimalige Impfung im Abstand von rund vier Wochen
- Zeitraum: Januar bis März 2025
Grundimmunisierung Schafe
- Zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen
- Zeitraum: Januar bis Februar 2025
- Neugeborene Jungtiere später nachimpfen